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Möblierung und Informationsträger an Haltestellen

Anordnung von Möblierungselementen Die Haltestellenmöblierung darf die Manövrierfläche für den Einstieg ins Fahrzeug nicht einschränken. Auf Rampen dürfen keine Möblierungen und Informationsträger aufgestellt werden. Möblierungselemente müssen kontrastreich gestaltet sein.  Der Umriss von Möblierungselementen muss zwischen 0.30 m und 1.00 m

Haltestellen des öffentlichen Verkehrs

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» hält ergänzend zu den Vorgaben der VAböV und der AB-EBV folgende Grundsätze für die Ausführung von strassengebundenen Haltestellen fest. Ziel ist, dass der öffentliche Verkehr für Menschen mit Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen autonom

Vortragsräume und andere Säle

Gebäudebereiche mit Vortragsräumen und anderen Sälen, die einem beliebigen Personenkreis oder auch einem bestimmten Personenkreis offen stehen (siehe Behindertengleichstellungsverordnung, BehiV), haben generell die Anforderungen gemäss Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» Kapitel  3 – 8 zu erfüllen. Als Vortragsräume und Säle gelten

Bauten und Anlagen für Restauration und Verpflegung

Zur Gebäudekategorie Restauration und Verpflegung zählen nach Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» insbesondere Restaurants, Gartenrestaurants, Cafés, Bars, Imbissstände, Kantinen, und Selbstbedienungsanlagen (Anh. A.6). Diese Angebote müssen generell die Anforderungen an öffentlich zugängliche Bauten gemäss den Kapitel 3 – 8 erfüllen, d.h. an die

Möblierungselemente

Möblierungselemente sind gemäss SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» (Ziff. 21) nach folgenden Grundsätzen anzuordnen und zu gestalten Möblierungselement werden vorzugsweise ausserhalb der Gehflächen angeordnet. Bei Anordnung auf Gehflächen muss ein möglichst geradliniger Gehbereich frei von Hindernissen bleiben.   Der freie Gehbereich

Bauten mit Arbeitsplätzen

In die Kategorie III der Norm SIA 500«Hindernisfreie Bauten» fallen Bauten, in denen sich Arbeitsplätze befinden, d.h. Arbeiten oder Dienstleistungen erbracht werden. Hierzu gehören beispielsweise Verwaltungs-, Gewerbe- und Industriegebäude sowie Arbeitsplatzbereiche in öffentlich zugänglichen Bauten (Ziff. 1.3.4.2). Die verschiedenen Bereiche dieser Bauten müssen je nach

Lichte Höhe von Gehflächen

Die lichte Höhe richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben der VSS Normen und berücksichtigt die Höhe von Unterhaltsfahrzeugen oder Mindesthöhen für Unterführungen. Da Hindernisse auf Kopfhöhe für Menschen mit Sehbehinderung sehr gefährlich sind, schreibt die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier