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Parkieranlagen – rollstuhlgerechte Parkfelder

Damit ein Parkfeld für Personen mit Rollstuhl nutzbar ist, muss es erhöhte Anforderungen an die Dimension, Ebenheit und die Qualität der Beläge erfüllen. Die Manövrierflächen für das Ein- und Ausladen eines Hilfsmittels, sowie für den Transfer vom Auto in den Rollstuhl müssen

Bauliche Einrichtungen von Verkehrsanlagen

Einrichtungen von Verkehrsanlagen zählen zu den öffentlich zugänglichen Bauten und werden mit der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» geregelt. Dazu zählen insbesondere Bauten für den motorisierten Individualverkehr, wie Parkierungsanlagen, Tankstellen, Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Rastplätze sowie Stationsbauten an Bahnhöfen, Bushöfen,

Spezifische Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Unter dem Begriff «spezifische Einrichtung» werden spezielle Räume und Vorkehrungen verstanden, die für Personen mit Behinderung erforderlich sind, um bauliche Benachteiligungen zu kompensieren. Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» beschreibt zwei Typen (Ziff. 1.2): Als Typ A werden Einrichtungen und Räume bezeichnet,

Parkplätze bei Bauten mit Arbeitsplätzen

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» verweist unter Ziffer 11.5 für Bauten mit Arbeitsplätzen auf die Anforderungen der Ziffer 7.10. Öffentlich zugängliche Bereiche in Bauten mit Arbeitsplätzen müssen die minimalen Anforderungen entsprechend der Kapitel 3, 6, 7 und 8 erfüllen (Ziff. 12.1). Die Norm SIA 500 macht Vorgaben zur Dimensionierung, zum Zugang und zur

Strassen

Verkehrsanlagen, auf denen Fussgängerverkehr zugelassen ist und somit auch alle Strassen, welche Teil des Fusswegnetzes sind, müssen gemäss der Norm SN 640 070 «Fussgängerverkehr; Grundnorm» und der Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» so angelegt und gestaltet werden, dass der Zugang

Parkplätze bei öffentlich zugänglichen Bauten

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» nennt unter der Ziffer 7.10 die minimalen Anforderungen an Parkplätze in Bauten mit Publikumsverkehr und macht Vorgaben zur Dimensionierung, zum Zugang und zur Anpassung eines rollstuhlgerechten Parkfeldes. Rollstuhlgerechte Parkfelder zählen zu den spezifischen Einrichtungen Typ A (Ziff. 1.2). Anzahl rollstuhlgerechter Parkplätze pro Parkierungsanlage Bei

Parkplätze in Wohnbauten

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» nennt unter Ziffer 9.7 die minimalen Anforderungen an Parkplätze in Wohnbauten. Sie macht Vorgaben zur Dimensionierung, Anzahl, zum Zugang und zur Anpassbarkeit eines rollstuhlgerechten Parkfeldes. Im Bedarfsfall muss mindestens ein reserviertes, rollstuhlgerechtes Parkfeld bereitgestellt werden können. Die entsprechenden

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