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Sauna hindernisfrei

Bei jeder Sauna, ob gross oder klein, sind unnötige Barrieren wegzulassen um so ein Minimum an Behindertengerechtigkeit zu realisieren. Die verlinkten Dokumente geben einen Einblick in die Ansprüche zur Planung einer Sauna, auch wenn diese nicht mehr ganz druckfrisch sind.

Individuelle Anpassungen

Das zweistufige Konzept des anpassbaren Wohnungsbaus sieht vor, dass Wohnungen erst dann an die individuelle Situation der betroffenen Person angepasst werden, wenn ein konkreter Bedarf vorliegt. Die Massnahmen sind mit der betreffenden Person, deren Angehörigen, Hilfs- und Pflegepersonen festzulegen, wobei künftige medizinische

Sanitärräume in Pflegeeinrichtungen und Spitälern

Pflegeeinrichtungen und Spitäler müssen höhere Anforderungen erfüllen als die in der Norm SIA 500 definierten Mindestanforderungen für öffentlich zugängliche Bauten (Ziff. 0.1.5). Dies gilt auch für Sanitärräume und im Besonderen für Pflege-Wohneinrichtungen, deren Bewohner auf Unterstützung bei der täglichen Körperpflege

Gästezimmer Typ I

Um die sehr unterschiedlichen Kundenbedürfnisse zu erfüllen, muss das Angebot an Gästezimmern für möglichst viele Gäste zugänglich und benutzbar sein. Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» regelt im Anhang A.7 die Anforderungen an Unterkünfte, das heisst an Empfangsbereiche, Gästezimmer, Mehrbetträume, Schlafsäle und Stellplätze in Campinganlagen. Hotels,

Gästezimmer Typ II

Um die sehr unterschiedlichen Kundenbedürfnisse zu erfüllen, muss das Angebot an Gästezimmern für möglichst viele Gäste zugänglich und benutzbar sein. Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» regelt im Anhang A.7 die Anforderungen an Unterkünfte, das heisst an Empfangsbereiche, Gästezimmer, Mehrbetträume, Schlafsäle und Stellplätze

Duschen in öffentlich zugänglichen Bauten

Für Duschräume regelt die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» die minimalen Anforderungen an Raumdimensionen, Platzierung der Apparate, Einrichtungen und Ausstattung. Das Merkblatt 011 «Duschräume mit WC» zeigt typische Lösungen mit Varianten von Grundrissen und Ausstattung. Im anpassbaren Wohnungsbau gelten andere

Bauten und Anlagen für Freizeit, Sport und Erholung

Nach Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» gelten Freizeit-, Sport- und Grünanlagen als öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen, welche dem Publikum offenstehen. Dazu zählen insbesondere Mehrzweckhallen, Sporthallen, Stadien/ Sportplätze, Tennishallen, Leichtathletikanlagen/ Hallenbäder, Freibäder, Badestrände, Saunen, Wellness- und Fitnessanlagen/ Spielplätze, Minigolf- und

Besuchseignung der Wohnung

Für die Besuchseignung sind wenige, grundlegende Anforderungen zu erfüllen. Es muss möglich sein, die Wohnung mit einem Rollstuhl zu erreichen. Mindestens die Küche, ein Wohnraum und ein WC müssen für Rollstuhlfahrende nutzbar sein. Unter Ziffer 1.3.3.1 nennt die Norm SIA

Sanitärräume in Wohnbauten

Minimale Anforderungen für Toiletten, Duschen und Bäder im hindernisfreien, anpassbaren Wohnungsbau nennt die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» unter Ziffer 10.2. Mindestens ein besuchsgeeignetes WC muss vorhanden sein, das den Anforderungen der Norm SIA 500 für den Zugang zum Klosettbecken entspricht

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