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Ausstattung rollstuhlgerechter Toiletten

Die Anforderungen an rollstuhlgerechte Toiletten in öffentlich zugänglichen Bauten werden in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» unter der Ziff. 7.2 sowie im Anhang E.1 festgelegt. Rollstuhlgerechte Toiletten gelten als spezifische Einrichtungen des Typ A, welche vorwiegend oder ausschliesslich von Personen mit Behinderung benutzt werden

Sanitärräume in Pflegeeinrichtungen und Spitälern

Pflegeeinrichtungen und Spitäler müssen höhere Anforderungen erfüllen als die in der Norm SIA 500 definierten Mindestanforderungen für öffentlich zugängliche Bauten (Ziff. 0.1.5). Dies gilt auch für Sanitärräume und im Besonderen für Pflege-Wohneinrichtungen, deren Bewohner auf Unterstützung bei der täglichen Körperpflege

Gästezimmer Typ I

Um die sehr unterschiedlichen Kundenbedürfnisse zu erfüllen, muss das Angebot an Gästezimmern für möglichst viele Gäste zugänglich und benutzbar sein. Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» regelt im Anhang A.7 die Anforderungen an Unterkünfte, das heisst an Empfangsbereiche, Gästezimmer, Mehrbetträume, Schlafsäle und Stellplätze in Campinganlagen. Hotels,

Gästezimmer Typ II

Um die sehr unterschiedlichen Kundenbedürfnisse zu erfüllen, muss das Angebot an Gästezimmern für möglichst viele Gäste zugänglich und benutzbar sein. Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» regelt im Anhang A.7 die Anforderungen an Unterkünfte, das heisst an Empfangsbereiche, Gästezimmer, Mehrbetträume, Schlafsäle und Stellplätze

Planung rollstuhlgerechter Toiletten

Die Anforderungen an rollstuhlgerechte Toiletten in öffentlich zugänglichen Bauten werden in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» unter der Ziff. 7.2 sowie im Anhang E.1 festgelegt. Rollstuhlgerechte Toiletten gelten als spezifische Einrichtungen des Typ A, welche vorwiegend oder ausschliesslich von Personen mit Behinderung benutzt werden

Spezifische Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Unter dem Begriff «spezifische Einrichtung» werden spezielle Räume und Vorkehrungen verstanden, die für Personen mit Behinderung erforderlich sind, um bauliche Benachteiligungen zu kompensieren. Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» beschreibt zwei Typen (Ziff. 1.2): Als Typ A werden Einrichtungen und Räume bezeichnet,

Hotels, Unterkünfte und Campingplätze

Nach Norm SIA 500 gelten Hotels, Pensionen, Herbergen, und Tagungsstätten sowie sinngemäss auch Studentenwohnheime, Notunterkünfte oder Strafvollzugsanstalten, als Betriebe die Unterkünfte anbieten (Anh. A.7.1). Einrichtungen mit solchen Angeboten und Nutzungszwecken gehören zu den öffentlich zugänglichen Bauten, welche dem Publikum offenstehen. Für die allgemeine

Bauten und Anlagen für Restauration und Verpflegung

Zur Gebäudekategorie Restauration und Verpflegung zählen nach Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» insbesondere Restaurants, Gartenrestaurants, Cafés, Bars, Imbissstände, Kantinen, und Selbstbedienungsanlagen (Anh. A.6). Diese Angebote müssen generell die Anforderungen an öffentlich zugängliche Bauten gemäss den Kapitel 3 – 8 erfüllen, d.h. an die

Besuchseignung der Wohnung

Für die Besuchseignung sind wenige, grundlegende Anforderungen zu erfüllen. Es muss möglich sein, die Wohnung mit einem Rollstuhl zu erreichen. Mindestens die Küche, ein Wohnraum und ein WC müssen für Rollstuhlfahrende nutzbar sein. Unter Ziffer 1.3.3.1 nennt die Norm SIA

Sanitärräume in Wohnbauten

Minimale Anforderungen für Toiletten, Duschen und Bäder im hindernisfreien, anpassbaren Wohnungsbau nennt die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» unter Ziffer 10.2. Mindestens ein besuchsgeeignetes WC muss vorhanden sein, das den Anforderungen der Norm SIA 500 für den Zugang zum Klosettbecken entspricht