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Rampen

Anforderungen an Rampen im öffentlichen Raum sind in mehreren VSS Normen geregelt, so z.B. in der Norm SN 640 238 «Rampen, Treppen, Treppenwege» und in der Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum». Nachfolgend werden die Anforderungen zusammengetragen und erläutert. Die

Höhenüberwindung

Die Überwindung von Höhendifferenzen ist nach Möglichkeit mit geneigten Wegen und Rampen zu gewährleisten (SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum», Ziff. 17). Diese sind für die Höhenüberwindungen im Verkehrsraum am besten geeignet, da sie im Gegensatz zu Aufzügen unabhängig von der

Aufzüge im Verkehrsraum

Gemäss Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» werden Aufzüge in der Regel zur Überwindung von grossen Höhendifferenzen (z.B. Gleisüberführungen) oder zur Erschliessung mehrerer Niveaus eingesetzt (Ziff. 17) und dies vorzugsweise als Ergänzung zu geneigten Wegen. Treppenlifte und Hebebühnen dürfen im öffentlichen

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