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Visuelle Kennzeichnung hoher Haltekanten

Die visuelle Kennzeichnung hoher Haltekanten wirft in der Praxis Fragen auf. Dieser Beitrag erklärt die Schutzziele und die daraus hervorgehenden Anforderungen an eine kontrastreiche Gestaltung bzw. an die Kennzeichnung hoher Haltekanten mit einer visuellen Markierung. Warum braucht es visuelle Markierungen

Informationselemente

Von den drei Möglichkeiten, Informationen im öffentliche Raum zu vermitteln, müssen nach dem Zweisinneprinzip immer mindestens zwei angeboten werden um die Zugänglichkeit für Personen mit sensorischen Einschränkungen zu gewährleisten. So sind Informationen immer visuell und situationsbedingt zusätzlich taktil oder akustisch,

Visueller Kontrast

Gute Kontraste ermöglichen es ein reduziertes Sehpotenzial optimal einzusetzen. Sie tragen damit zur Wahrnehmung von Informationen bei. Wo das schnelle Erfassen von baulichen Elementen, Markierungen und Signalisationen erforderlich ist, erhöhen gute visuelle Kontraste die Sicherheit massgeblich. Die Mindestanforderungen an Kontraste

Hotels, Unterkünfte und Campingplätze

Nach Norm SIA 500 gelten Hotels, Pensionen, Herbergen, und Tagungsstätten sowie sinngemäss auch Studentenwohnheime, Notunterkünfte oder Strafvollzugsanstalten, als Betriebe die Unterkünfte anbieten (Anh. A.7.1). Einrichtungen mit solchen Angeboten und Nutzungszwecken gehören zu den öffentlich zugänglichen Bauten, welche dem Publikum offenstehen. Für die allgemeine

Möblierungselemente

Möblierungselemente sind gemäss SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» (Ziff. 21) nach folgenden Grundsätzen anzuordnen und zu gestalten Möblierungselement werden vorzugsweise ausserhalb der Gehflächen angeordnet. Bei Anordnung auf Gehflächen muss ein möglichst geradliniger Gehbereich frei von Hindernissen bleiben.   Der freie Gehbereich

Spielplätze für alle

Zugang zum Spielplatz Ein- und Ausgänge, eben so wie das primäre Wegnetz und Aufenthaltsbereiche von Spielplätzen müssen hindernisfrei und gut befahrbar sein. Die Anforderungen der SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» an Wegbreiten, Beläge, Höhenüberwindung, Wegführung und an die Absicherung von

Zugangswege zu öffentlich zugänglichen Bauten

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» stellt unter Ziffer 3.4 präzise Anforderungen an Wege im Aussenraum, welche der Erschliessung von Gebäuden und Anlagen dienen. Gemäss Definition bezeichnet der Begriff «Erschliessung» in dieser Norm „zusammenhängende Weg- und Raumfolgen vom öffentlichen Strassenraum und den Parkierungsanlagen bis

Fahrtreppen und Fahrsteige bei öffentlich zugänglichen Bauten

Fahrtreppen und Fahrsteige können bei kleinen Kindern oder älteren Personen Beklemmung auslösen. Der Grund dafür liegt vermutlich am Übergang zwischen einem statischen und einem beweglichen Element. Für Menschen mit Sehbehinderung ist der Ein- und Ausstieg schwierig zu bewältigen, mit Blindenführhund nutzen Menschen

Korridore in öffentlich zugänglichen Bauten

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» beschreibt in Kapitel 3 detailliert die Anforderungen an Korridore. Nutzbare Breite und Höhe Nutzbare Breite: min. 1.20 m; Geringere Breiten zwischen 1.00 und 1.20 m sind nur bedingt zulässig, d.h. nur wenn im Bestand nicht korrigierbar ist.

Aufzüge in Wohnbauten

Für die Erreichbarkeit der Wohnung mit Rollstuhl oder Rollator ist der Aufzug ein Schlüsselelement. Gleichzeitig profitieren von dessen Existenz auch Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen, Bewohner mit Einkaufstaschen, Umzügler usw. Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» regelt in Ziff. 9.5