loader

Richtlinie «Wohnungsbau, hindernisfrei – anpassbar», 2023

Von der Schweizer Fachstelle erarbeitet, bildete das Konzept des hindernisfrei-anpassbaren Wohnungsbaus die Basis für die Ausarbeitung der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten», welche schliesslich 2009 erschien. Heute ist klar: mit dieser Norm allein wird das gesellschaftliche Ziel einer hindernisfrei gestalteten

Artikel «Die neuen Aufzugsrichtlinien» (2001)

„Seit dem 1. August 2001 dürfen Aufzüge nur noch nach den Vorschriften der neuen Aufzugsverordnung in Verkehr gesetzt werden. Damit wird die bereits hohe Sicherheit von Aufzugsanlagen nochmals verbessert.“ von Theo Waldner, Schindler Aufzüge AG   Der Artikel aus dem bulletin Nr. 34

Referat «Zugang für Alle – der Aufzug als Schlüsselelement»

Aus Anlass der Revision der europäischen Liftnorm EN 81-70 „Zugänglichkeit von Aufzügen“ konnten Joe Manser und Eva Schmidt an der Tagung in Heilbronn vom Februar 2016 ein Referat zum Thema „Zugang für Alle – der Aufzug als Schlüsselelement“ halten. lift

Artikel «Liftnormen für Euroland» (1999)

„Im Jahr 1999 sind in Europa neue Normen für die Gestaltung von Aufzügen in Erarbeitung, die auch für die Schweiz verbindlich sein werden. Der 27-seitige Entwurf wurde damals mehrheitlich begrüsst. Umstritten war jedoch die normative Festlegung von Mindestgrössen für Aufzugskabinen.“   Der

Artikel «Schienen für Lifte – schräg in der Landschaft» (2000)

„In der Schweiz sind Hanggrundstücke nichts Aussergewöhnliches, und selbstverständlich werden sie überbaut. Weil insbesondere bei grossflächigen, terrassierten Hangüberbauungen der Einbau einer Aufzugsanlage oft als zu kostspielig und planerisch zu aufwändig erachtet wird, bleiben als vertikale Erschliessungswege schnell einmal die obligaten Treppen übrig. Das

Artikel «Lift-Kabinen im öffentlichen Raum» (2001)

„Für Aufzugskabinen verlangte die Schweizer Norm «Behindertengerechtes Bauen» SN 521 500 von 1988 eine Mindestgrösse von 1.40 m Länge x 1.10 m Breite. Seit 1988 sind neue wertvolle Hilfsmittel für die Mobilität ausser Haus auf den Markt gekommen. Bei Erschliessungen im Aussenraum sowie für

Artikel «Liftanlagen: topmodern, aber nicht hindernisfrei!» (2006)

„Neue Technologien für Liftanlagen bringen aus Sicht der Betreiber Vorteile, schaffen für Menschen mit Behinderung jedoch oft neue Probleme. So sind Zielwahlsteuerungen nicht selbsterklärend und stellen Menschen mit Behinderung vor grosse Herausforderungen. In öffentlich zugänglichen Bauten sind sie daher nicht geeignet.“   Der Artikel aus

Artikel «Hindernisfreie Aufzüge – Entwicklung der Normen» (2019)

„Die Norm SN EN 81-70 «Zugänglichkeit von Aufzügen» ist eine harmonisierte Produktenorm. Sie legt fest, was ein Aufzug erfüllen muss, damit er im Europäischen Markt als „zugänglich“ gilt. Die Norm SIA 500 regelt die Anwendung der SN EN 81-70 für

Artikel «Altbauten mit Aufzügen aufwerten» (1993)

„Vielfach ziehen Liegenschaftsbesitzer den nachträglichen Einbau eines Lifts gar nicht in Erwägung. In Unkenntnis der Möglichkeiten befürchten sie zu grosse Umtriebe und hohe Kosten. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass mit dem Einbau eines Aufzugs Komfort und Wert einer Liegenschaft erheblich gesteigert werden können. Ein Fachmann kann in einem ersten Schritt

bulletin Nr. 31 / 2000 – «Wohnen am Hang – ohne Mühe hinauf und herunter»

Die Themen im Überblick: Ampelzusatzgeräte – neuer Test Baurecht – Bedeutung der Norm SN 521500 Schienen für Lifte – schräg in der Landschaft Pro Produkte – über die Notwendigkeit, nützliche Produkte zu kennen Produkte: Bad, Beschläge, Lifte Kolumne: Ruedi Prerost, Preisgekrönt und fast perfekt

escort eskişehir escort samsun escort gebze escort sakarya escort edirne