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Richtlinien «Strassen – Wege – Plätze» 2024

Die 2003 von der Schweizer Fachstelle als erster umfassender Anforderungskatalog für den öffentlichen Raum publizierten Richtlinien sind im Januar 2024 in einer zweiten, überarbeiteten Auflage neu erschienen. Sie wurden an den aktuellen Stand des Wissens und die geltenden Normen angepasst.

Richtlinie «Taktile Signaletik am Bahnhof»

Menschen mit Sehbehinderung sind darauf angewiesen, dass sie zweifelsfrei erkennen können, auf welchem Perron sie sich befinden und an welcher Seite welches Gleis liegt. Dazu sind an Handläufen von Treppen und Rampen und in Aufzügen taktil lesbare Bezeichnungen notwendig. Taktile

Merkblatt 113 «Sehbehindertengerechtes Bauen»

Die Checklisten in diesem Merkblatt sind ein Hilfsmittel um bei Projekten im Verkehrsraum, sowie für Bauten der verschiedenen Gebäudekategorien, die wesentlichsten Anforderungen aus der Sicht blinder und sehbehinderter Menschen zu überprüfen und einzufordern.  

Auszug Richtlinien «Empfehlungen für den Ladenbau»

Vor über zwanzig Jahre unterstützte die Schweizer Fachstelle den Migros Genossenschaftsbund bei der Entwicklung einer Empfehlung zum hindernisfreien Bauen. Die herausgegebene Publikation «Hindernisfreie Ladeneinrichtungen, Empfehlungen für den Ladenbau» wurde zurückgezogen, da die Anforderungen an öffentlich zugängliche Bauten in der Norm

Merkblatt 121 «Relief- und Brailleschriften»

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» legt fest, dass Informationen im öffentlichen Verkehrsraum zusätzlich zur visuellen Beschriftung auch taktil erfassbar ausgeführt oder akustische vermittelt werden müssen. Diese Anforderung gilt beispielsweise für Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr: Bezeichnungen an

Richtlinien «Hotels, Restaurants, Ferienwohnungen»

Die 1998 von der Schweizer Fachstelle herausgegebenen Richtlinien geben eine Übersicht über die Anforderungen an die hindernisfreie Konzeption und Gestaltung von Hôtels, Restaurants und Ferienwohnungen. Punktuell bestehen bei einzelnen Abmessungen Abweichungen von den Bestimmung der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten». Massgebend sind die Vorgaben der

Richtlinien «Strassen – Wege – Plätze»; 2003

Die 2003 von der Schweizer Fachstelle publizierten Richtlinien bieten als Vorläufer der Norm Hindernisfreier Verkehrsraum eine Übersicht über die Anforderungen an die hindernisfreie Konzeption und Gestaltung von Strassen, Wegen und Plätzen. Per Ende 2014 ist die VSS Norm SN 640

Richtlinien «Planung und Bestimmung visueller Kontraste»

In der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» und in der Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» sind Mindestkontrastwerte für unterschiedliche bauliche Elemente festgelegt. Die Richtlinien zeigen auf, wie die normativen Anforderungen erfüllt und überprüft werden können, messtechnisch genau oder auf einfache Art

SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum»

Der Verkehrsraum als öffentlicher Raum fällt in den Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes BehiG. Die VSS Norm 640 075 «Fussgängerverkehr; Hindernisfreier Verkehrsraum»; Dezember 2014, regelt die Ausführung und Umsetzung des hindernisfreien Bauens im öffentlichen Raum. Sie gilt für alle Verkehrsanlagen auf denen

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