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SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum»

Der Verkehrsraum als öffentlicher Raum fällt in den Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes BehiG. Die VSS Norm 640 075 «Fussgängerverkehr; Hindernisfreier Verkehrsraum»; Dezember 2014, regelt die Ausführung und Umsetzung des hindernisfreien Bauens im öffentlichen Raum. Sie gilt für alle Verkehrsanlagen auf denen

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