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Merkblatt 118 «Hindernisfreie Gehflächen»

Ausstattungs- und Möblierungselemente auf Gehflächen können, je nach Dimension, Gestalt und Anordnung, ein Hindernis sein. Für Menschen mit Behinderung kann dies bedeuten, dass der Zugang und die Benützbarkeit der Gehflächen eingeschränkt ist oder dass die Möblierungselemente durch ihre Form eine

Evaluation von Randabschlüssen mit Rollator

Randsteine müssen für Menschen mit Sehbehinderung ertastbar sein und dort, wo Fussgänger die Fahrbahn queren gleichzeitig die Befahrbarkeit mit Rollstuhl und Rollator gewährleisten. Seit 1988 ist dazu ein vertikaler Absatz von 3 cm Höhe als Kompromiss in den Normen aufgeführt.

Merkblatt 116 «Randabschlüsse»

Auf der Basis der Ergebnisse des Randsteintests von 2002/2003 hat die Schweizer Fachstelle als Variante zum vertikalen Absatz von 0.03 m Höhe einen niedrigen Randabschluss mit 0.04 m Niveaudifferenz und 0.13 – 0.16 m Breite entwickelt. Im vorliegenden Merkblatt werden

Merkblatt 114 «Leitliniensystem Schweiz»

Das Leitliniensystem Schweiz wurde 1995 von der Schweizer Fachstelle, in Zusammenarbeit mit den SBB entwickelt und ist seit 2005 in der VSS-Norm 640 852 «Taktil-visuelle Markierungen für Sehbehinderte» geregelt. Der Einsatz taktil-visueller Markierung im Verkehrsraum erfolgt nach den Grundsätzen und

Richtlinien «Strassen – Wege – Plätze»; 2003

Die 2003 von der Schweizer Fachstelle publizierten Richtlinien bieten als Vorläufer der Norm Hindernisfreier Verkehrsraum eine Übersicht über die Anforderungen an die hindernisfreie Konzeption und Gestaltung von Strassen, Wegen und Plätzen. Per Ende 2014 ist die VSS Norm SN 640

Richtlinien «Planung und Bestimmung visueller Kontraste»

In der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» und in der Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» sind Mindestkontrastwerte für unterschiedliche bauliche Elemente festgelegt. Die Richtlinien zeigen auf, wie die normativen Anforderungen erfüllt und überprüft werden können, messtechnisch genau oder auf einfache Art

Forschungsbericht «Hindernisfreier Verkehrsaum»

Mit der Forschungsarbeit VSS 2008/201 «Hindernisfreier Verkehrsraum – Anforderungen aus der Sicht von Menschen mit Behinderung» 2010, hat das Ingenieurbüro Pestalozzi & Stäheli, Basel in Zusammenarbeit mit unserer Fachstelle, und im Auftrag des Bundesamts für Strassen ASTRA, die Grundlagen für

SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum»

Der Verkehrsraum als öffentlicher Raum fällt in den Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes BehiG. Die VSS Norm 640 075 «Fussgängerverkehr; Hindernisfreier Verkehrsraum»; Dezember 2014, regelt die Ausführung und Umsetzung des hindernisfreien Bauens im öffentlichen Raum. Sie gilt für alle Verkehrsanlagen auf denen