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Checkliste «Sehbehindertengerechte Bushaltestellen»

Bis Ende 2023 müssen an Bushaltestellen die Anforderungen an den hindernisfreien Zugang gemäss den Bestimmungen des Bundes (VAböV) und den einschlägigen Normen (insbesondere SN 640 075«Hindernisfreier Verkehrsraum») umgesetzt sein. Dazu zählen auch Massnahmen bei der Ausstattung und Gestaltung, welche spezifisch

Artikel «Leitlinientest im Hauptbahnhof Zürich» (1996)

„Im März 1995 wurde ein Konzept für Leit- und Sicherheitslinien im Hauptbahnhof Zürich getestet. Aus den Erfahrungen auf in- und ausländischen Bahnhöfen konnte nicht eindeutig festgestellt werden, welches Leitlinienmodell sich am besten eignet. Um zu einer möglichst optimalen Lösung zu gelangen, welche dann in der ganzen

Artikel «Leitlinien-System Schweiz» (1998)

„Die Orientierung im öffentlichen Raum, insbesondere in komplexen Situationen, stellt für sehbehinderte und blinde Menschen eine grosse Herausforderung dar. Da sie speziell auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, wird dem selbständigen Auffinden von Haltestellen, Buseinstieg, Abfahrtsgeleise und Treppenabgängen, sowie dem Umsteigen zwischen zwei Verkehrsmitteln besondere Bedeutung

bulletin Nr. 20 / 1992 – «Hauptbahnhof Zürich: Orientierungshilfen für Blinde»

Die Themen im Überblick: Wen das Gewissen plagt… Aufgestossen Treppenlifte für das Bundeshaus Umbauen als Chance Pictogramme für Kinos Exma zieht um Zürcher Hauptbahnhof wegweisend Balkontüren mit NULL mm Schwellenhöhe Neue Plattformlifte für die Schweiz Beispielhafte Limmattaler Gemeinden! So ein

bulletin Nr. 26 / 1996 – «Behindertengerechte WC-Anlagen»

Die Themen im Überblick: Die Gestaltung behindertengerechter WC-Anlagen Leitlinientest im Hauptbahnhof Zürich Aus den Kantonen und Regionen Mitteilungen: Die Bauberater tagen wieder, Märchen für Weihnachten Produkte: Bad/WC, Boden-Beläge, Beschläge Kolumne: Christoph Eggli, Doch kein Verlangen nach Erlangen?

bulletin Nr. 29 / 1998 – «Gleichberechtigung heisst: nicht behindert werden»

Die Themen im Überblick: Gleichstellung bauen ist machbar Leitlinien-System Schweiz Mitteilungen: Bauberater-Tagungen, Infothek Mobility International Schweiz, Referendum für die IV-Viertelsrente, Hotelbroschüre, französisch, Überarbeitetes Merkblatt 3/98, Automaten und Bedienungselemente Produkte: Küche, Bad, WC, Lifte, Diverses Kolumne: Christoph Eggli, Universal design. Das SALZ & PFEFFER für Architekten?

BAV Leitfaden «Taktil-visuelle Markierung von Bahnperrons»

Die Markierung von Perronanlagen richtet sich nach dem Leitfaden «Taktil-visuelle Markierung von Bahnperrons» des Bundesamts für Verkehr BAV, V01, November 2020. Er ist integraler Bestandteil der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung AB-EBV, zu Artikel AB 34. Der Leitfaden definiert die Anwendung von

SN 640 852 «Taktil-visuelle Markierungen»

Rechtsgrundlage für taktik-visuelle Markierungen ist die Signalisationsverordnung SSV Art. 72a Taktil-visuelle Markierungen 1 Taktil-visuelle Markierungen können auf den für die Fussgänger bestimmten Verkehrsflächen (einschliesslich Fussgängerstreifen) verwendet werden, um die Sicherheit für blinde und sehbehinderte Personen zu erhöhen sowie deren Orientierung zu

Merkblatt 114 «Leitliniensystem Schweiz»

Das Leitliniensystem Schweiz wurde 1995 von der Schweizer Fachstelle, in Zusammenarbeit mit den SBB entwickelt und ist seit 2005 in der VSS-Norm 640 852 «Taktil-visuelle Markierungen für Sehbehinderte» geregelt. Der Einsatz taktil-visueller Markierung im Verkehrsraum erfolgt nach den Grundsätzen und

Richtlinien «Strassen – Wege – Plätze»

Die 2003 von der Schweizer Fachstelle publizierten Richtlinien bieten als Vorläufer der Norm Hindernisfreier Verkehrsraum eine Übersicht über die Anforderungen an die hindernisfreie Konzeption und Gestaltung von Strassen, Wegen und Plätzen. Per Ende 2014 ist die VSS Norm SN 640