Über uns

Bauen für alle

Behindertengerechtes Bauen ist wichtig und richtig. Seit einigen Jahren spricht man in der Architektur jedoch immer häufiger von «Design for All». Dies mit gutem Grund: Immer mehr setzt sich die Einsicht durch, dass alle Menschen im Verlaufe ihres Leben von einer „Behinderung“ betroffen werden können. Sei es, weil nach einer Sportverletzung eine Weile an Krücken gehen muss, oder weil man im Alter weniger gut hört und sieht, oder weil man mit einem Kinderwagen plötzlich vor einer Treppe steht.

Hindernisfreies Bauen ist deshalb für alle von Vorteil. Die Philosophie des «Design for All» hat sich in den letzen Jahren international durchgesetzt. Die Normen SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» und VSS SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» definieren die Anforderungen von «Design for All» im Baubereich für die Schweiz.

Unsere Arbeit basiert auf diesem neuen Verständnis von gestalteter Umwelt für Menschen mit und ohne Behinderung. Die folgenden zehn Punkte beschreiben die Vision, die uns in den kommenden Jahren beflügelt und ermutigt.

Vision

Wir wollen, dass…

  1. alle Menschen in der Schweiz überall gleichberechtigt Zugang haben und dass auch Menschen mit Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen sich in der gebauten Umwelt selbständig und gleichberechtigt bewegen und verständigen können.
  2. die Baubehörden Normen und Vorschriften zum hindernisfreien Bauen im Bewilligungsverfahren qualifiziert anwenden und deren Umsetzung bei Planung und Baurealisierung konsequent durchsetzen.
  3. Bau-Auftraggeber das hindernisfreie Bauen als “State of the Art“ im Pflichtenheft festhalten und verlangen, dass alle ihre Bauvorhaben (Neubauten, Umbauten und Umnutzungsvorhaben) hindernisfrei geplant und ausgeführt werden.
  4. Architekten und Planerinnen hindernisfreies Bauen als unerlässliche Qualität und nicht mehr als Widerspruch zu attraktiver Gestaltung verstehen.
  5. Bau-Unternehmungen das Prinzip «Design for All» kennen und die Architekturbüros bei der Umsetzung unterstützen. «Design for All» gilt auch für Produkte der Bauindustrie.
  6. die Gesellschaft das hindernisfreie Bauen als nachhaltige Qualität fordert, und dass Bund, Kantone und Gemeinden gezielt den Abbau von Hindernissen bei öffentlich zugänglichen Bauten fördern, damit die Zugänglichkeit und die Nutzung von Restaurants, Läden, Praxen, Theatern, Kinos etc. deutlich verbessert wird.
  7. in allen Kantonen Beratungsstellen für hindernisfreies Bauen Betroffene bei der Wahrung ihrer Interessen unterstützen. Diese beraten Planer und Architektinnen und verfolgen die Bewilligungspraxis von Baubehörden und die Ausführungspraxis der Architekturbüros kritisch; weiter wollen wir, dass alle Akteure im Baubereich diese Beratungsangebote auch beanspruchen.
  8. neben den öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen auch der öffentliche Raum ganz selbstverständlich hindernisfrei gestaltet wird: z.B. der Strassenraum, Kinderspielplätze, Parkanlagen etc.
  9. im Wohnungsbau das Konzept des “hindernisfreien und anpassbaren Wohnungsbaus“ generell anerkannt und bei Neubauten als Minimalanforderung konsequent angewendet wird.
  10. alle Gesellschaftsmitglieder für die Notwendigkeit des hindernisfreien Bauens und den damit verbundenen Nutzen auch für Menschen mit Behinderung, sensibilisiert werden –sei es in der Schule oder später durch Verbände und Fachorganisationen. Die konkreten Grundlagen für hindernisfreie Architektur werden an den Ausbildungsstätten für Planer, Ingenieurinnen, Architekten und andere Baufachleute vermittelt und weiterentwickelt.

Die Schweizer Fachstelle

Ziele der Fachstelle

«Hindernisfreie Architektur – Die Schweizer Fachstelle»

  • fördert eine konsequent behindertengerechte Bauweise in der Schweiz.
  • Als nationales Kompetenzzentrum für hindernisfreie Architektur befasst sich die Fachstelle mit sämtlichen Belangen in diesem Fachbereich. Dazu zählen neben Zielsetzungen für die räumliche Gestaltung auch visuelle und akustische Anliegen.
  • Ergänzend zum Engagement auf nationaler Ebene unterstützt die Schweizer Fachstelle ein Netz von kantonalen Beratungsstellen um die Interessenvertretung für das Bauen vor Ort sicherzustellen.

 

Kernaufgaben der Fachstelle

Die Fachstelle führt eine Dokumentation und pflegt den Erfahrungsaustausch mit zahlreichen Institutionen, die auf nationaler und internationaler Ebene für eine hindernisfreie Architektur von Bedeutung sind.

Die Fachstelle erarbeitet Grundlagen und publiziert Richtlinien, Merkblätter, Planungshilfen, Adresslisten etc.

Die Fachstelle entwickelt Strategien und Massnahmen, um die Kenntnisse, die Akzeptanz und die konkrete Umsetzung in der Baupraxis zu fördern.

Die Fachstelle betreibt ein kontinuierliches Marketing für eine hindernisfreie Architektur mittels vielfältiger Aktionen und engagiert sich – wo nötig – auch auf politischer Ebene.

Als nationales Kompetenz- und Koordinationszentrum für hindernisfreie Architektur sucht und ermutigt die Fachstelle die Kooperation mit sämtlichen, in diesem Bereich tätigen Organisationen und strebt nach einer maximalen Effizienz zugunsten des behindertengerechten Bauens in der Schweiz.

Ergänzend zu ihren gesamtschweizerischen Aktivitäten unterstützt die Fachstelle das Netz der regionalen Beratungsstellen und steht diesen als koordinierende Dachorganisation zur Verfügung.

 

Geschichte der Fachstelle

1981 – Gründung der Schweizer Fachstelle für behindertengerechtes Bauen

Mangelhafte und falsche Normen für behindertengerechtes Bauen führen im UNO-Jahr der Behinderten zur Gründung der Fachstelle. Die Trägerstiftung wird 1981 im Handelsregister in Zürich eingetragen.

1985 – Erstes Merkblatt, die ergonomisch richtige Rollstuhltoilette

Zusammen mit der ETH entwickelt die Fachstelle erste praxistaugliche, ergonomisch durchdachte Vorgaben, welche sich auf eine breit angelegte Studie zur ergonomisch richtigen Rollstuhltoilette stützen. Dabei geht es nicht um Maximalforderungen, sondern um praktikable Standards, die in der gebauten Architektur breit angewendet und rechtlich umgesetzt werden können. 

1992 – Das revolutionäre Konzept « Wohnungsbau hindernisfrei – anpassbar » wird publiziert

Das Konzept des anpassbaren Wohnungsbaus wird erstmals als clevere und flexible Lösung von der Fachstelle propagiert. Mit den beiden Überbauungen «Tiefenbrunnen» und «Selnau» wird das Konzept Mitte der 1990er Jahre gleich zweimal kurz nacheinander in Zürich in die Realität umgesetzt. Die Forderung: Alle Wohnungen sollen so gebaut werden, dass sie bei Bedarf leicht baulich angepasst werden können, aber auch für den Besuch einer Person mit Rollstuhl geeignet sein müssen. Heute sind sie ein selbstverständlicher Teil der SIA-Norm 500.

1995 – Fachstelle führt Sehbehinderte ans Ziel

Der neue Fachbereich für Sehbehinderte und Blinde – bis heute ein Erfolgsmodell – entwickelt ein taktil-visuelles Leitliniensystem. Daraufhin folgen in Abstimmung mit den kantonalen Baugesetzen zahlreiche Grundlagen für bauliche Massnahmen im öffentlichen Raum, beispielsweise Signale für Sehbehinderte oder Elemente zur Abgrenzung sicherer Fussgängerbereiche.

2003 – Richtlinie « Strassen, Wege und Plätze », Standardwerk für den öffentlichen Raum

Noch vor Inkrafttreten des BehiG (2004) wird die Richtlinie «Strassen, Wege und Plätze» als erstes Standardwerk für einen hindernisfreien öffentlichen Raum publiziert. Dabei werden alle Menschen, ob mit Geh-, Seh- oder Hörbehinderungen, berücksichtigt. Doch obwohl nur ein Jahr später im Behindertengleichstellungsgesetz festgelegt wird, dass die autonome Nutzung im öffentlichen Raum gewährleistet sein muss, sind vor allem öffentliche Bauten wie beispielsweise Kinos oder Restaurants nach wie vor voller Hindernisse.

2006 – Uri erhält als letzter Kanton eine Bauberatungsstelle

Nach mehr als 25 Jahren ist die « Entwicklungshilfe » für das Netzwerk kantonaler Fachstellen mit dem Kanton Uri erfolgreich abgeschlossen. Für das hindernisfreie Bauen ist es eine der grossen Herausforderungen, denn jeder Kanton hat ein eigenes Baugesetz. Deshalb fördert die Fachstelle von Anfang an den strategischen Aufbau eines breiten Netzwerks: Während die Grundlagen von ihr erarbeitet werden, bietet das wachsende Netzwerk von regionalen Fachstellen konkrete Bauberatungen an und prüft Baugesuche. Die Arbeitsteilung hat sich bewährt.

seit 2009 – Grundlagenwissen der Fachstelle fliesst in die Regeln der Baukunst ein

Die langjährige Grundlagenarbeit der Fachstelle hat sich gelohnt: Ihr Know-how findet 2009 Eingang in die heute massgebende SIA-Norm 500 «Hindernisfreie Bauten» sowie 2014 in die VSS-Norm 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum». Es sind Meilensteine, auf die wir stolz sein dürfen. Der grosse Einsatz der Fachstellen-Gründer Joe A. Manser, Matthias Hürlimann und Susanne Kreis hat wesentlich zu diesen Erfolgen beigetragen. Das «wie und was» des hindernisfreien Bauens ist damit zumindest in der Theorie heute geklärt.

2017 – Aus «behindertengerechtes Bauen» wird «Hindernisfreie Architektur»

Das Wirken für ein Design for all manifestiert sich nach 35 Jahren in einem neuen Namen. Wir stehen für eine hindernisfreie Architektur ein, die jedem Menschen zugänglich ist und dem Anspruch genügt in allen Lebensbereichen nachhaltig für alle nutzbar zu sein. Wir sind überzeugt, dass hindernisfrei zu bauen attraktiv ist, Architekt*innen herausfordert und ihnen Spielraum lässt. 

2018 – Dreisprachig online: alle Grundlagenarbeiten in einer umfassenden Wissensdatenbank 

Unsere Website wird zu einem veritablen Nachschlagewerk und bietet jedem einen kostenlosen Zugriff auf alle Grundlagenarbeiten. Praxistauglich, ergonomisch durchdacht in Form von Merkblättern und Richtlinien. Darüber hinaus vermittelt die Schweizer Fachstelle allen die sich eingehender mit der Materie auseinandersetzen wollen in Weiterbildungskursen das notwendige Rüstzeug.

2021 – Grundlagen in der Pipeline – Elektroladestationen, Schulbauten, Hotels, …

Eine Hoffnung der Gründer hat sich bis heute nicht erfüllt: die Notwendigkeit, Hindernisse zu vermeiden, scheint für viele Bauverantwortliche noch immer eine lästige Pflicht zu sein. Neue Fragestellungen, die sich durch veränderte Bau- und Planungstechniken sowie neue Rahmenbedingungen ergeben, erfordern Antworten, die wir sowohl mit Betroffenen als auch Spezialist*innen aufspüren und diskutieren wollen. Gemeinsam mit ihnen werden wir als nationales Kompetenzzentrum dafür in Zukunft weitere Strategien entwickeln und Prioritäten setzen.

Fachkomissionen

Die Schweizer Fachstelle entwickelt Massnahmen, Lösungen und Standards für eine hindernisfreie Architektur stets unter Mitwirkung von Betroffenen, die sich als Fachexperten mit den baulichen Anforderungen intensiv auseinandersetzen. Dies schon lange bevor die UNO-Behindertenrechtskonvention den Einbezug von Menschen mit Behinderung zur Pflicht machte. Unsere nationalen Fachkommissionen legitimieren – ergänzend zu den Erfahrungen unserer Mitarbeitenden mit Behinderung – die Standards, Strategien und Positionen, welche «Hindernisfreie Architektur» vertritt.

 

Fachkommission Bauen für Sehbehinderte

Die Schweizerische Fachkommission für sehbehinderten- und blindengerechtes Bauen setzt sich aus Betroffenen, Fachkräften wie Orientierungs- und Mobilitätslehrern sowie Vertreterinnen und Vertretern des Schweizerischen Blindenbundes, des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverandes (SBV) und des Schweizerischen Zentralvereins für das Blindenwesen (SZBlind) zusammen.

Sie ist zuständig für fachliche Grundsatzentscheide wie beispielsweise die Festlegung oder Empfehlung von Standards, Richtlinien oder Normen. Und sie gestaltet die Strategie zur Förderung des sehbehinderten- und blindengerechten Bauens in der Schweiz.

Mitglieder

Markus Eggimann
Schweizerischer Blindenbund

Marc Fehlmann
Stiftung Simpera, Ausbilder Blindenführhunde

Martina Henggeler
Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV, Fachspezialistin O&M

Daniela Moser
Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV

Jonas Pauchard
Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen SZBLIND

Nicole Andrea Sourt Sanchez
Schweizerischer Blindenbund

Eva Schmidt
Hindernisfreie Architektur, Geschäftsführerin

 

Fachkommission RollstuhlfahrerInnen im öffentlichen Verkehr RöV

Als Rollstuhlfahrende, die den öffentlichen Verkehr regelmässig und häufig benutzen, sind die ExpertInnen der Fachkommission mit der Materie sowohl theoretisch als auch praktisch bestens vertraut. In der Fachkommission RöV vertreten sie die Interessen der Rollstuhlfahrenden im öffentlichen Verkehr auf verschiedenen Ebenen. Die RöV wird fachlich und administrativ durch die Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur unterstützt.

Mitglieder

Joe A. Manser
Hindernisfreie Architektur, Präsident Stiftungsrat

Christian Lohr
Journalist, Nationalrat

René Kälin
Informatiker, Präsident Vereinigung Cerebral

Herbert Bichsel
Co-Präsident Sensability

Gil Meyland
Comédien, Vertreter Romandie

Sonja Häsler
Procap, Sachbearbeiterin Reisen & Sport

Bernhard Rüdisüli
Hindernisfreie Architektur, Techniker

Christina Heer
lic. iur.

Fachkommission Bauen für Hörbehinderte

Die Fachkommission Bauen für Hörbehinderte erarbeitet fachspezifische Grundlagen, um sowohl Hochbauten als auch den öffentlichen Raum gemäss den Bedürfnissen von Gehörlosen und Hörbehinderten zu gestalten. Das Gremium aus betroffenen Experten und weiteren Fachspezialisten wird von der Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur fachlich und administrativ unterstützt.

Mitglieder

Beat Graf
Pro Audito Schweiz

Max Meyer
Procap Schweiz

Christopher Sauder Engeler
ETHZ

Joe A. Manser
Hindernisfreie Architektur, Präsident Stiftungsrat

Micol Camerini Gellis
Hindernisfreie Architektur – Die Schweizer Fachstelle

Eva Schmidt
Hindernisfreie Architektur, Geschäftsführerin

 

Fachkommission Rollstuhlgerechtes Bauen

Die Fachkommission «Rollstuhlgerechtes Bauen» fungiert als Spiegelgremium für fachspezifische Grundlagenentscheide bei Bauten und im Siedlungsraum. Die Kommission besteht aus Rollstuhlfahrenden mit einem breiten Spektrum an Einschränkungen und Nutzungsanforderungen und wird eigenständig neben der Fachkommission «Rollstuhlfahrer:innen im öffentlichen Verkehr» RÖV geführt. Sie wird von der Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur fachlich und administrativ unterstützt.

Mitglieder:

Florian Bickel
Schweizer Paraplegiker-Gruppe (SPV), Besucherzentrum ParaForum

Markus Böni
Leiter Stiftung «Zugang für alle»

Ronny Häberli
Leiter Sensibilisierungsveranstaltungen, Procap Schweiz

Anna Noëmi Knechtle
Architektin , dipl. Hochbauzeichnerin

Olga Manfredi
Zentralvorstand Schweizer Paraplegiker Vereinigung, Präsidentin

Emmanuel Müller
Service des constructions et de l’aménagement SeCA Fribourg

Hugo Müller
Mitarbeiter Sanitärausstatter

Matyas Sagi-Kiss
Vorstand Pro Infirmis und BKZ Mitglied

Markus Schley
Aktivist, Gruppenmitglied AG Sozialpolitik Behindertenforum Basel

Lea Vejnovic
Architektin

Micha Wäfler
SPV, Zentrum für hindernisfreies Bauen Muhen

Valérie Ginier
Hindernisfreie Architektur – Die Schweizer Fachstelle, stellvertretende Geschäftsführerin

Peter Habe
Hindernisfreie Architektur – Die Schweizer Fachstelle

Beisitz:

Armin Zeder
LAUFEN Schweiz AG

 

Fachkommission Neurodivergenz

Die Fachkommission Neurodivergenz setzt sich aus Menschen aus dem autistischen Spektrum, Menschen mit ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) sowie hochsensiblen Personen zusammen. Diese Menschen stehen in der gebauten Umwelt vor besonderen Herausforderungen wie beispielsweise Reizüberflutung, Unübersichtlichkeit und Orientierungsschwierigkeiten. Sie haben spezifische sensorische Schutzbedürfnisse, die bei der Planung und Gestaltung von Räumen berücksichtigt werden müssen. Um passende Empfehlungen für die Gestaltung zu entwickeln, ist es wichtig, das Wissen von betroffenen Personen einzubeziehen und dieses mit Erkenntnissen aus der Architekturpsychologie und anderen wissenschaftlichen Disziplinen zu verknüpfen. Die Schweizer Fachstelle arbeitet dabei eng mit Universitäten und Hochschulen zusammen, um den wachsenden Bedarf an Fachwissen und Grundlagen im Bereich der hindernisfreien Raumgestaltung für neurodivergente Menschen zu decken.

 

Team

Eva Schmidt

Delete_2web_EvaSchmidt_Personen_29_Portraits_neu_changeamble_-_Markus_Däppen
Dipl. Architektin EPFL, Leiterin Fachstelle

Gesamtleitung, Grundlagenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Expertisen und Publikationen

Claire-Valérie Ginier

CVG23
Dipl. Architektin EPFL
Stv. Leiterin Fachstelle, Grundlagenarbeit, Expertisen, Kursleitung und Kontakte Romandie

Peter Habe

PH23
Dipl. Architekt ETH
Grundlagenarbeit, Publikationen und Expertisen

Nadine Kahnt

NK23
Dipl. Ing. FH/MAS. ETH GTA

Grundlagenarbeit und Publikationen

Richard Zemp

RZ23
M.A.Arch/MAS ETH GTA/WB Architektur-psychologie IWAP

Grundlagenarbeit, Forschung und Publikationen

Micol Camerini-Gellis

MCG23
Master in Architektur, UNIFE, Ferrara (IT)

Grundlagenarbeit, Expertisen und Kontakte italienischsprachige Schweiz

Harriet Bucher

HB_178x178
MSc ETH Raumentwicklung und Infrastruktur-systeme

Beratung in Orientierungs- und Mobilitätsfragen, Grundlagenarbeit Verkehrsraum

Sidonia Just

SJ23
BSc Wirtschafts-psychologie

Administration, Buchhaltung und Fördermitgliederbetreuung

Abonnieren Sie unseren Newsletter