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Merkblatt 121 «Relief- und Brailleschriften»

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» legt fest, dass Informationen im öffentlichen Verkehrsraum zusätzlich zur visuellen Beschriftung auch taktil erfassbar ausgeführt oder akustische vermittelt werden müssen. Diese Anforderung gilt beispielsweise für Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr: Bezeichnungen an

Natursteinpflästerung

Die Ebenheit von Belägen ist entscheidend für die Befahrbarkeit mit Hilfsmitteln, die Trittsicherheit beim Gehen und darüber, ob der weisse Stock an Unebenheiten hängenbleiben kann. Pflasterungen sind aufgrund des hohen Fugenanteils grundsätzlich eher uneben. Natursteinpflästerungen mit spaltrauen Sicht und Seitenflächen stellen

Schikanen

Schikanen sind auf Fusswegen grundsätzlich zu vermeiden. Wo sie aus Gründen der Sicherheit erforderlich sind, z.B. bei Gleisquerungen ohne Bahnschranken, muss die Durchfahrt gemäss Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» auch mit Fahrhilfen für den Aussenraum gewährleistet sein (Ziff. 22). Damit Schikanen

Sicherheitselemente

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» nennt als Sicherheitselemente Geländer, Abschrankungen, Handläufe, Schikanen und Randaufbordungen sowie visuelle Markierungen. Absturzstellen müssen gemäss Norm für alle Nutzergruppen ausreichend gesichert werden (Ziff. 22). Absturzstellen Absturzsicherungen und Absturzhöhen werden im Allgemeinen anhand der Norm

Möblierungselemente

Möblierungselemente sind gemäss SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» (Ziff. 21) nach folgenden Grundsätzen anzuordnen und zu gestalten Möblierungselement werden vorzugsweise ausserhalb der Gehflächen angeordnet. Bei Anordnung auf Gehflächen muss ein möglichst geradliniger Gehbereich frei von Hindernissen bleiben.   Der freie Gehbereich

Querung von Gleisen

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» regelt die Anforderungen an Gleisquerungen im Bezug auf die Abgrenzung des Gleistrasses von Fussgängerbereichen und im Bezug auf Sicherungssysteme wie Lichtsignale, Bahnschranken und Schikanen, welche für alle erkennbar und interpretierbar sein müssen (Ziff. 19.3 und

Taktiler Kontrast von Belägen

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum», Anhang, nennt in Ziffer 12.3 einige Beispiele von Oberflächen welche sich für Führungselemente wie Belagswechsel oder Belagsbänder eignen indem sie beim Überstreichen mit dem weissen Stock durch ihre Rauheit bzw. ihre Oberflächenstruktur eine Vibrationen und

Eignung von Bodenbelägen im Verkehrsraum

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreire Verkehrsraum» definiert im Anhang, Ziff. 12.1, Tabelle 2, welche Beläge für Hauptwege und welche für übrige Gehflächen geeignet sind. Für Hautpwege geeignete Beläge Bituminöse Deckschicht Gussaspahlt, ausgenommen bei starkem Gefälle aufgrund der Wellenbildung Obeflächenbehandlung

Beläge

Auf Fussgängerflächen sind geeignete Beläge einzusetzen, welche ein sicheres Gehen und eine gute Befahrbarkeit mit Hilfsmitteln mit Rädern gewährleisten. Der Einsatz verschiedener Beläge mit unterschiedlicher Oberflächenbeschaffenheit ermöglicht es, diese als Orientierungshilfe einzusetzen. Die Wahl des Belags entscheidet auch darüber, ob taktil-visuelle Markierungen eingesetzt werden

Führungselemente

Als Führungselemente bezeichnet die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» bestimmte gestalterische oder wasserführende Elemente welche unter Einhaltung gezielter Vorgaben und Dimensionierungen eine Qualität aufweisen, die es Menschen mit Sehbehinderung ermöglicht, sie als Führungshilfe auf weiträumigen Fussgängerflächen zu nutzen. Bauliche

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