
Auch wenn die Richtlinie in unzähligen Architekturbüros steht, ist sie etwas in Vergessenheit geraten. Die gedruckte Version der Richtlinie ist inzwischen vergriffen. 2009 wurde sie letztmals überarbeitet, viele Elemente sind damals als Mindestanforderungen in die SIA 500 eingeflossen. Doch noch längst nicht alle Neubauten werden entsprechend der Vorgaben geplant. Es fehlt also ein aktuelles, übersichtliches Instrument, das Bauherr*innen, Investor*innen und Planenden das nötige Wissen vermittelt.
Im «Kochbuch für den Wohnungsbau» (Hochparterre 1992) präsentierte die Fachstelle 1992 erstmals das Konzept des anpassbaren Wohnungsbaus. Bis heute gilt die Richtlinie als konzeptionelle Pionierleistung für einen Wohnungsbau, der mit geringen Mitteln Menschen in allen Lebenslagen einen hohen Nutzen bringt. Die Idee: Es braucht nicht in jedem Mehrfamilienhaus einen bestimmten Prozentsatz behindertengerechter Wohnungen. Vielmehr soll so gebaut werden, dass jede Wohnung mit wenig Aufwand an die spezifischen Bedürfnisse eines Menschen mit Behinderung angepasst werden kann. Eigentlich eine Vorwegnahme des «Design for all», denn eine solche minimale Hindernisfreiheit dient allen – Bewohner*innen – auch solchen, die nur temporär gehbehindert sind – und Besucher*innen.
Die Neuauflage wird aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahrzehnte aktualisiert und noch praxisorientierter gestaltet. Sie wird als Ergänzung zur SIA 500 konzipiert, erläutert die Mindestanforderungen und zeigt konkrete Lösungskonzepte für Neubauten sowie Massnahmen für Umbauten auf. Die neue Richtlinie wird bis zum Herbst 2022 zur Publikationsreife überarbeitet und kann dann über die Fachstelle (fachstelle@hindernisfreie-architektur.ch) bezogen werden.