Revidierte Webseite der Schweizer Fachstelle
Seit kurzem steht unsere frisch überarbeitete Webseite online zur Verfügung, die Adresse bleibt wie gewohnt www.hindernisfreie-architektur.ch. Die auf den ersten Blick sichtbaren Änderungen halten sich in Grenzen, beim genaueren Hinschauen und im Hintergrund ist jedoch vieles neu. Die Seite soll es nun allen Benutzern ermöglichen, Beiträge, Informationen und Publikationen schneller zu finden.
Die Menge an Beiträgen und Publikationen auf unserer Webseite ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Um sich auf der Plattform auch weiterhin zurechtzufinden und die gesuchten Inhalte herauszufiltern, wurden ein paar strukturelle Anpassungen dringend notwendig. Die Mitarbeiter der Schweizer Fachstelle waren in den letzten Tagen intensiv damit beschäftigt, unsere Webinhalte aufzuarbeiten, zu sortieren und an die neue Seite anzupassen, so dass alles für den Relaunch bereit war. Nun freuen wir uns, die neue Webseite Seite mit verbesserter Navigation und leicht verändertem Design zu präsentieren.
Das Ziel der neuen Seite soll eine möglichst klare und verständliche Benutzerführung sein, so dass sich alle Benutzer auf der Seite schnell zurechtfinden und mit wenigen Klicks die gesuchten Informationen erhalten.
Die neuen Auswahlkategorien und Filterfunktionen nach Nutzungsart und Themen, respektive Rechtsebene und Erlass machen es allen Benutzern möglich, schnell an die gewünschten Informationen zu gelangen. Für die Suche nach einem bestimmten Dokument steht eine verbesserte Suchfunktion zur Verfügung.
Neues Merkblatt 150 «Rollstuhlgerechte Ladeplätze»
Bei der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge muss bezüglich Dimensionierung, Ausstattung und Nutzung ein chancengleicher Zugang für Rollstuhlfahrende gewährleistet sein.
Gestützt auf das Klimaziel des Bundes wird der Umstieg auf Elektromobilität in der ganzen Schweiz gefördert, die Infrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen befindet sich im Aufbau. Auch bei Personen mit Rollstuhl sind Elektrofahrzeuge sehr beliebt, da diese diverse Annehmlichkeiten wie zum Beispiel selbst öffnende Türen oder sprachgesteuerte Features bieten können. Gerade deshalb ist es unabdingbar, dass Ladeplätze, die öffentlich angeboten werden, ohne Benachteiligung auch für Menschen mit Behinderung nutzbar sind.
Dieses Merkblatt unterstützt Planende und Betreiber bei der Wahl eines geeigneten Konzepts zur Planung und Umsetzung der Hindernisfreiheit. Auch vermittelt es den Bewilligungsbehörden wichtige Grundlagen zur Beurteilung von Baugesuchen.