Ein neues Kursmodul vertieft praxisbezogenes Wissen zu «Sehbehindertengerechten Bauten»
Wie müssen Gebäude konzipiert und gestaltet werden, dass sie für Menschen mit Sehbehinderung sicher und selbständig nutzbar sind? Neben baulichen Vorkehrungen können die visuelle Gestaltung und die Beleuchtung viel dazu beitragen.
Kursdaten:
31. August 2023 und 01. September 2023, 9.15 -16.15 Uhr
Durchführungsort:
Zollhaus, Zollstrasse 121, 8005 Zürich
Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung.
Für Gönner*innen wird der Kurs vergünstigt angeboten
Frisch erschienen, das «bulletin 68» zum Thema: Fruchtbare Zusammenarbeit
Wie lässt sich das Bewusstsein für die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit einer Mobilitäts -oder Sinnesbehinderung bei Akteuren der Bau- und Immobilienbranche steigern? Das Vorgehen zweier Verantwortlicher, die wir dazu beraten haben, lässt uns hoffnungsvoll stimmen.
Während sich das junge Architekturbüro acute aus Freiburg gezielt mit den Nutzerbedürfnissen der zukünftigen Bewohner*innen einer Alters-WG im Entwurfsprozess auseinandersetzt, ist ein grosser Immobilieneigentümer dabei einen Massnahmenkatalog zu erarbeiten, um seinen Gebäudebestand in den nächsten Jahren für alle hindernisfrei zugänglich zu machen. Wie wir als Fachstelle beiden Akteuren beratend zur Seite standen, das lesen Sie in diesem bulletin 068.
Neuer Kurs an der ZHAW lässt Architekturstudierende «im Dunkeln tappen»
Welche Bedürfnisse haben Menschen mit einer Behinderung in Bezug zur Architektur? Und, wie kann man sich diese – schon im Entwurfsprozess – als Gestaltungsmöglichkeit zunutze machen?
Im Oktober 2022 fand zum ersten Mal ein Sensibilisierungskurs für Architekturstudierende an der ZHAW in Winterthur statt: mit vier Parcours, welche von Menschen mit einer Mobilitäts – und Sehbehinderung geführt wurden, einer 90-minütigen Vorlesung und einer regen Diskussionsrunde zur hindernisfreien Architektur, konnten sich über 80 Studierende ein ganz eigenes Bild zu den spezifischen Bedürfnissen von Sehbehinderten und Rollstuhlfahrern machen – die Ziele: das Bewusstsein unter angehenden Bauverantwortlichen zu fördern und dazu zu animieren, sich gezielt mit den Nutzerbedürfnissen bei einer Bauaufgabe im Sinne des Design for all auseinanderzusetzen. Der Kurs wurde von der Schweizer Fachstelle organisiert – ein Pilotprojekt mit Erfolg und Nachahmungspotential.

Es braucht die richtigen Anreize, Lobbying und Aktionen – dringend!
Die Beratungsstelle NOW Hindernisfrei Bauen Nid- & Obwalden feierte im September 2022 ihr 26-jähriges Bestehen. Nach über 2000 Beratungsfällen und einem Rucksack an Erfahrungen, war es an der Zeit Bilanz zu ziehen.
Knapp 40 Persönlichkeiten aus Politik, Bau, Gemeinden, Kanton sowie aus verschiedenen Organisationen aus den Bereichen Behinderung und Senioren lauschten dem Podium. Wie hindernisfrei sind die beiden Kantone heute? Können sie überhaupt barrierefrei werden? Das Bewusststein für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist in den letzten Jahren gestiegen – es wurde viel erreicht, zum Beispiel ist viel Grundlagenwissen in Normen eingeflossen. Dennoch gibt es auch weiterhin offene Baustellen. Viele Bereiche, die das Leben von Menschen mit Behinderung betreffen, fallen in die Zuständigkeit der Kantone beziehungsweise der Gemeinden. In Obwalden stammt das Baugesetz von 1994 und geht betreffend barrierefreies Bauen weniger weit als das Bundesrecht – damit ist es quasi bundesrechtswidrig. mehr dazu im Artikel «Es braucht die richtigen Anreize, Lobbying und Aktionen – dringend!»

«Merkblatt 122» zum Thema behindertengerechte Wertstoffsammelstellen erschienen!
Wertstoffsammelstellen sollen für alle nutzbar sein. Für die Erstellung von hindernisfreien Wertstoffsammelstellen müssen deshalb die Sammelbehälter, sowie der Zugang und die gesamte Fläche der Sammelstelle hindernisfrei gestaltet werden.
Je nach Art und Bedienung der Sammelbehälter, sind die Anforderungen an die Positionierung der Manövrierflächen und an die Bedienelemente unterschiedlich. Damit sehbehinderte Personen die Sammelbehälter identifizieren können, sind ausserdem kontrastreiche Reliefbezeichnungen so zu platzieren, dass sie gut sichtbar und abtastbar sind, und trotzdem möglichst wenig verschmutzen. Das Merkblatt 122 «Wertstoffsammelstellen. Rollstuhl- und Sehbehindertengerechte Ausführung und Beschriftung» der Schweizer Fachstelle definiert endlich den Standard zur hindernisfreien Gestaltung der Beschriftungen, sowie zu den nötigen Manövrierflächen und Bedienelementen.
Neuauflage geplant: Wohnungsbau für alle
Die Richtlinie «Wohnungsbau hindernisfrei – anpassbar» wird zurzeit überarbeitet und erscheint im Herbst 2022 neu. Warum braucht es eine Neuauflage, und was bringt sie?
Auch wenn die Richtlinie in unzähligen Architekturbüros steht, ist sie etwas in Vergessenheit geraten. Die gedruckte Version der Richtlinie ist inzwischen vergriffen. 2009 wurde sie letztmals überarbeitet, viele Elemente sind damals als Mindestanforderungen in die SIA 500 eingeflossen. Doch noch längst nicht alle Neubauten werden entsprechend der Vorgaben geplant. Es fehlt also ein aktuelles, übersichtliches Instrument, das Bauherr*innen, Investor*innen und Planenden das nötige Wissen vermittelt.
Im «Kochbuch für den Wohnungsbau» (Hochparterre 1992) präsentierte die Fachstelle 1992 erstmals das Konzept des anpassbaren Wohnungsbaus. Bis heute gilt die Richtlinie als konzeptionelle Pionierleistung für einen Wohnungsbau, der mit geringen Mitteln Menschen in allen Lebenslagen einen hohen Nutzen bringt. Die Idee: Es braucht nicht in jedem Mehrfamilienhaus einen bestimmten Prozentsatz behindertengerechter Wohnungen. Vielmehr soll so gebaut werden, dass jede Wohnung mit wenig Aufwand an die spezifischen Bedürfnisse eines Menschen mit Behinderung angepasst werden kann. Eigentlich eine Vorwegnahme des «Design for all», denn eine solche minimale Hindernisfreiheit dient allen – Bewohner*innen – auch solchen, die nur temporär gehbehindert sind – und Besucher*innen.
Die Neuauflage wird aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahrzehnte aktualisiert und noch praxisorientierter gestaltet. Sie wird als Ergänzung zur SIA 500 konzipiert, erläutert die Mindestanforderungen und zeigt konkrete Lösungskonzepte für Neubauten sowie Massnahmen für Umbauten auf. Die neue Richtlinie wird bis zum Herbst 2022 zur Publikationsreife überarbeitet und kann dann über die Fachstelle (fachstelle@hindernisfreie-architektur.ch) bezogen werden.

Revidierte Webseite der Schweizer Fachstelle
Seit kurzem steht unsere frisch überarbeitete Webseite online zur Verfügung, die Adresse bleibt wie gewohnt www.hindernisfreie-architektur.ch. Die auf den ersten Blick sichtbaren Änderungen halten sich in Grenzen, beim genaueren Hinschauen und im Hintergrund ist jedoch vieles neu. Die Seite soll es nun allen Benutzern ermöglichen, Beiträge, Informationen und Publikationen schneller zu finden.
Die Menge an Beiträgen und Publikationen auf unserer Webseite ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Um sich auf der Plattform auch weiterhin zurechtzufinden und die gesuchten Inhalte herauszufiltern, wurden ein paar strukturelle Anpassungen dringend notwendig. Die Mitarbeiter der Schweizer Fachstelle waren in den letzten Tagen intensiv damit beschäftigt, unsere Webinhalte aufzuarbeiten, zu sortieren und an die neue Seite anzupassen, so dass alles für den Relaunch bereit war. Nun freuen wir uns, die neue Webseite Seite mit verbesserter Navigation und leicht verändertem Design zu präsentieren.
Das Ziel der neuen Seite soll eine möglichst klare und verständliche Benutzerführung sein, so dass sich alle Benutzer auf der Seite schnell zurechtfinden und mit wenigen Klicks die gesuchten Informationen erhalten.
Die neuen Auswahlkategorien und Filterfunktionen nach Nutzungsart und Themen, respektive Rechtsebene und Erlass machen es allen Benutzern möglich, schnell an die gewünschten Informationen zu gelangen. Für die Suche nach einem bestimmten Dokument steht eine verbesserte Suchfunktion zur Verfügung.

Hindernisfreie Gehflächen
Das Merkblatt 118 «Hindernisfreie Gehflächen» wurde nach den neusten Erkenntnissen revidiert und an die Vorgaben der VSS-Norm 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» angepasst. Es zeigt, wie Möblierungs- und Ausstattungselemente aufgestellt und gestaltet sein müssen, damit sie kein Hindernis und keine Gefährdung für Menschen mit Behinderung darstellen.
Das Merkblatt 118 «Hindernisfreie Gehflächen» lässt sich als Planungshilfe im öffentlichen Raum ebenso anwenden wie in Aussenanlagen von Bauten oder einer Shopping-Mall. Es illustriert die Anforderungen an Durchfahrbreiten ebenso wie an den Lichtraum, die Ertastbarkeit und die visuelle Kennzeichnung von Hindernissen und Bauabschrankungen.
«Design for all in der Architekturlehre»
Anlässlich des Symposiums am 1. Dezember 2021 haben sich Praktizierende, Dozierende und Modulverantwortliche Schweizer Hochschulen mit den Herausforderungen, eine hindernisfreie Architektur als Lehrinhalt zu verankern, befasst. Die Ergebnisse zeigen Handlungsbedarf - wir bleiben dran!
Am Symposium vom 1. Dezember im Zollhaus waren mehrere Hochschulen und Fachhochschulen vertreten. Beeindruckende Referate regten die Diskussion an und boten eine breite Grundlage, um über die Möglichkeiten zu diskutieren, wie künftigen Architekturstudierenden Design for all nähergebracht werden kann.
Moderation und Ergebnissicherung stellte Dr. Barbara Häring sicher. Die Referate und eine Zusammenfassung der Erkenntnisse finden sie im Tagungsbeitrag Symposium «Design for all in der Architekturlehre»
Neu publiziert im Dezember 2021
Kurz vor Jahresende finalisiert und online publiziert wurden das
Merkblatt 031 «Fenstertürschwellen; Rollstuhlgerechte Ausführung» und das Merkblatt 115 «Fussgänger-Lichtsignalanlagen; taktile und akustische Signale»
Merkblatt 031 «Fenstertürschwellen»
Im November 2021 wurde die neue Version der Norm SIA 271 «Abdichtung von Hochbauten» publiziert. Damit entspricht die Norm nach langer Diskussion endlich dem aktuellen Stand des Wissens und die Fachstelle konnte ihr Merkblatt 031 «Fenstertürschwellen; Rollstuhlgerechte Ausführung» nun definitiv und gestützt auf die geltende Norm publizieren.
Merkblatt 115 «Fussgänger-Lichtsignale»
Im Oktober 2020 hat der VSS die neue Norm 40 836-1 «Lichtsignalanlagen; Taktile und akustische Zusatzeinrichtungen» publiziert, an deren Entstehung die Schweizer Fachstelle und ihre nationale Fachkommission für blinden- und sehbehindertengerechtes Bauen intensiv mitgewirkt hatten. Neu eingeführt wurde mit der Norm das akustische Übergangssignal, das Menschen mit Sehbehinderung das Ende der Grünzeit signalisiert und so lange ertönt, bis das orange Licht erlischt und die Ampel für die Fussgänger auf Rot schaltet.
Das komplett überarbeitete Merkblatt 115 «Fussgänger-Lichtsignale; Taktile und akustische Signale», Ausgabe Dezember 2021 erläutert die Anforderungen aus Sicht der Nutzenden und unterstützt Menschen mit Sehbehinderung, deren Interessenvertretungen und die Zuständigen in den Kantonen und Gemeinden bei der korrekten Umsetzung der taktilen und akustischen Signale.
