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Aktuell

Mach Gastfreundschaft für alle möglich – SPENDE für die Richtlinien für eine hindernisfreie Hotellerie!

Mit den neuen Richtlinien, die wir derzeit entwickeln, setzen wir uns dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen und alle Gäste unbeschwerte Ferien erleben können. Deine Spende hilft, Hindernisfreiheit zur Norm zu machen und die Barrieren in der Schweizer Hotellerie zu überwinden.

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Jede Spende zählt – für eine Zukunft, in der alle Menschen gleichermassen willkommen sind!

    Anpassbare Wohnungen aus gutem Grund: 6 Thesen, 3 Spielregeln.

    Mit der neusten Publikation «Anpassbare Wohnungen aus gutem Grund!» fordert die Fachstelle Hindernisfreie Architektur einen grundlegenden Wandel im Wohnungsbau. Denn: die Lücke zwischen den gesetzlichen Vorgaben (BehiG) und der tatsächlichen Wohnraumnachfrage ist riesig.

    6 Thesen – 3 Spielregeln. Mehr braucht es nicht.

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      Anpassbare Wohnungen für alle: Dringender Handlungsbedarf im Wohnungsbau

      Der Bundesrat will den Zugang zu hindernisfreien und preisgünstigen Wohnungen fördern. Im Revisionsentwurf für das BehiG, der kurz vor Weihnachten veröffentlicht wurde, schlägt er vor, für Wohnbauten den Geltungsbereich auszuweiten. Der Vorschlag reicht nicht aus um Gegensteuer zugeben. Die Schweizer Fachstelle Hindernisfreie Architektur fordert einen grundlegenden Wandel im Wohnungsbau.

      Medienmitteilung der Schweizer Fachstelle vom 29.1.2025

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      Praxisnah. Verständlich. Nützlich.

      In Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Pflästererverband haben wir Richtlinien für die Optimierung der Rollstuhlgängigkeit von Natursteinpflästerungen entwickelt. Sie bieten verständliche und umsetzbare Lösungen, um eine hohe Hindernisfreiheit in öffentlichen wie privaten Bereichen zu gewährleisten. Praxisnah und nützlich.

      zum Beitrag Merkblatt 125 „Natursteinpflästerungen. Richtlinien zur Optimierung der Rollstuhlgängigkeit“

        Flexibel anpassbare Wohnungen als Pflicht

        Menschen mit einer Behinderung finden in der Schweiz kaum eine geeignete Wohnung. Der Bundesrat hätte es in der Hand, dies auf gesetzlichem Weg zu ändern, doch er sieht keinen Handlungsbedarf. In ihrer Medienmitteilung zur Antwort des Bundesrats auf die Interpellation von Nationalrat Philipp Kutter fordert die Fachstelle, dass alle Wohnungen hindernisfrei-anpassbar gebaut werden müssen.

        Medienmitteilung der Schweizer Fachstelle vom 4.12.2024

        Bulletin 72 – Hoch hinauf für alle

        Was nützt ein Aufzug, den nicht jeder nutzen kann? Derzeit sind nur 25 Prozent der heutigen Aufzüge hindernisfrei und somit für Menschen mit Behinderungen selbstständig nutzbar. Angesichts des demografischen Wandels ist eine inklusive Bauweise dringlicher denn je. In einer nachhaltigen Baukultur sollte deshalb in Zukunft jeder Aufzug auch für jeden zugänglich sein. Das Bulletin bietet wertvolle Tipps und beleuchtet die aktuellen Herausforderungen.

        zum Beitrag Bulletin 72 – «Hoch hinauf für alle»

        Eine Frage der Haltung – Rückblick zum Symposium „Wohnraum für alle ist hindernisfrei-anpassbar“

        Am 5. September 2024 hat das Symposium "Wohnraum für alle ist hindernisfrei-anpassbar" im Bieler Kongresshaus stattgefunden. Vor, hinter wie auch auf der Bühne, gab es dabei gute Gelegenheiten, sich mit dem Konzept des anpassbaren Wohnungsbaus aus verschiedenen Blickwinkeln auseinanderzusetzen: sie alle sorgten für ein abwechslungsreiches Programm mit vielen augenöffnenden Momenten. Merci!

        zum Tagungsbeitrag und den Downloadlinks der Vorträge

          Geschäftsbericht aktuell

          Der aktuelle Geschäftebricht 2023 liegt vor. Ein Jahr voller Bewegung und Initiative! Ob durch personelle Neubesetzungen, den Aktionsplan für den anpassbaren Wohnungsbau oder die neuen Strategieziele der Fachstelle – wir blieben stets aktiv und übertrafen dabei sogar das ein oder andere Mal unsere eigenen Erwartungen.


          zum Beitrag des Geschäftsberichts 2023

            Klosterplatz Einsiedeln wird nun definitiv kein Platz für alle sein

            Mit Urteil vom 7. März 2024 hat das Bundesgericht die Einsprache eines Betroffenen gegen die vorgesehene Gestaltung vom Klosterplatz Einsiedeln – trotz Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung und der UNO-Behindertenrechtskonvention – endgültig abgewiesen. Wie zeitgemäss ist es, wenn immer weniger Menschen den Wallfahrts- und unter Denkmalschutz stehenden Ort angesichts des demografischen Wandels besuchen können? Die Schweizer Fachstelle nimmt Stellung.

            zum Beitrag Stellungnahme zum Bundesgerichtsentscheid

              Bulletin 71 – Anstoss zum Wandel

              Das Thema der Hindernisfreiheit muss auf allen Ebenen in der Architektur und im Städtebau – ob in der Lehre, der Forschung oder aber im alltäglichen Handeln Bauverantwortlicher – viel präsenter werden. Der Paradigmenwechsel scheint greifbar. Im Bulletin finden sich dazu Geschichten die Mut machen. Aber lest selbst.

              zum Beitrag Bulletin 71 – Anstoss zum Wandel