loader

Aktuell

Eine Frage der Haltung – Rückblick zum Symposium „Wohnraum für alle ist hindernisfrei-anpassbar“

Am 5. September 2024 hat das Symposium "Wohnraum für alle ist hindernisfrei-anpassbar" im Bieler Kongresshaus stattgefunden. Vor, hinter wie auch auf der Bühne, gab es dabei gute Gelegenheiten, sich mit dem Konzept des anpassbaren Wohnungsbaus aus verschiedenen Blickwinkeln auseinanderzusetzen: sie alle sorgten für ein abwechslungsreiches Programm mit vielen augenöffnenden Momenten. Merci!

zum Tagungsbeitrag und den Downloadlinks der Vorträge

    Geschäftsbericht aktuell

    Der aktuelle Geschäftebricht 2023 liegt vor. Ein Jahr voller Bewegung und Initiative! Ob durch personelle Neubesetzungen, den Aktionsplan für den anpassbaren Wohnungsbau oder die neuen Strategieziele der Fachstelle – wir blieben stets aktiv und übertrafen dabei sogar das ein oder andere Mal unsere eigenen Erwartungen.


    zum Beitrag des Geschäftsberichts 2023

      Klosterplatz Einsiedeln wird nun definitiv kein Platz für alle sein

      Mit Urteil vom 7. März 2024 hat das Bundesgericht die Einsprache eines Betroffenen gegen die vorgesehene Gestaltung vom Klosterplatz Einsiedeln – trotz Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung und der UNO-Behindertenrechtskonvention – endgültig abgewiesen. Wie zeitgemäss ist es, wenn immer weniger Menschen den Wallfahrts- und unter Denkmalschutz stehenden Ort angesichts des demografischen Wandels besuchen können? Die Schweizer Fachstelle nimmt Stellung.

      zum Beitrag Stellungnahme zum Bundesgerichtsentscheid

        Bulletin 71 – Anstoss zum Wandel

        Das Thema der Hindernisfreiheit muss auf allen Ebenen in der Architektur und im Städtebau – ob in der Lehre, der Forschung oder aber im alltäglichen Handeln Bauverantwortlicher – viel präsenter werden. Der Paradigmenwechsel scheint greifbar. Im Bulletin finden sich dazu Geschichten die Mut machen. Aber lest selbst.

        zum Beitrag Bulletin 71 – Anstoss zum Wandel

        Handlungsbedarf BehiG

        Die UNO-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Bund und Kantone die gebaute Umwelt für alle zugänglich und nutzbar zu machen. Bei der Revision des BehiG wird die Chance verpasst, gravierende Lücken im Regelwerk zu schliessen. Die Fachstelle zeigt in ihrer Stellungnahme welche Massnahmen dringend nötig wären.

        zum Beitrag Stellungnahme zum Vorentwurf BehiG

        Ein neues und ein aktualisiertes Produkteverzeichnis

        Sollen taktil-visuelle Markierungen angebracht werden, gibt ein neues Merkblatt 124 «Taktil-visuelle Markierungsprodukte» eine Übersicht über Markierungsfirmen, Produkte für Noppenfelder oder für Leitliniensysteme in Innenräumen. Auch im Merkblatt 121 «Relief- und Brailleschrift» wurden die Bezugsadressen aktualisiert.

        zum Beitrag taktil-visueller Markierungsprodukte und Relief – und Brailleschriften.

        Strassen – Wege – Plätze aktualisiert und aufgefrischt

        Die Überarbeitung der Richtlinien für behindertengerechte Fusswegnetze aus dem Jahr 2003 ist abgeschlossen. Sie sind an die neusten Erkenntnisse und geltenden Normen angepasst worden. Ab sofort kann die deutsche Version auf unserer Website heruntergeladen werden. Die französische und die italienische Neuauflage folgen im Verlauf des Jahres.

        zum Beitrag

        Schweizer Fachstelle zu Gast am Freitagsforum der ETH

        Mit zwei Referaten zum Thema «Barrierefreie Denkmäler» war die Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur am 1.12.2023 zum Freitagsforum an der ETH geladen. Der Anlass bot eine gute Gelegenheit, um mit Denkmalpfleger*innen und Interessierten in Dialog zutreten.

        zum Beitrag

        Online-Bibliothek „anpassbarer-wohnungsbau.ch“ aufgeschalten

        Juhuuuu! Seit gestern ist die Online-Bibliothek «anpassbarer-wohnungsbau.ch» aufgeschalten. Die Sammlung zeigt erste Referenzen aus der ganzen Schweiz und wird von uns fortlaufend mit Beispielbauten ergänzt. Kennst Du ein Projekt? Dann schreib uns: fachstelle@hindernisfreie-architektur.ch.

        www.anpassbarer-wohnungsbau.ch

          Bulletin 70 – Denk mal hindernisfrei – jetzt in der Oktoberausgabe.

          Denkmalschutz und Hindernisfreiheit gemeinsam zu planen und dabei auch noch nachhaltige Lösungen zu realisieren, sollte sich nicht ausschliessen. Denn was nützt ein Denkmal das von immer weniger Menschen besucht und genutzt werden kann, weil es nicht auf die vielfältigen menschlichen Fähigkeiten fokussiert, sondern nur auf wenige?

          Lasst uns historische Gebäude nicht als starre Monumente betrachten, sondern als lebendige Orte, die den Anforderungen der Zeit angepasst werden können! Erste Ideen, Fakten und Beispiele finden sich in der neuen Ausgabe unseres BULLETINS Nr. 70 «Denk mal hindernisfrei».