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Öffentlich zugängliche Bauten
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Erschliessung und Spielplatzwegnetz
Spielplätze und Spielelemente müssen hindernisfrei zugänglich sein – Welche Bodenbeläge sind geeignet? Wie kann sich eine sehbehinderte Person orientieren? Wo brauchen Personen im Rollstuhl Freifläche zum Manövrieren?
Spielplätze für alle
Ein «Spielplatz für alle» ist für Kinder, Jugendliche und Begleitpersonen, mit und ohne Einschränkung, zugänglich und nutzbar. – Was muss man bei der Planung und Gestaltung beachten?
Spielelemente und Infrastruktur
Welche Spielelemente eignen sich für alle? Wie konzipiert und gestaltet man vielfältig nutzbare Spielelemente? Welche Infrastruktur brauch der Spielplatz?
Zugang zum Spielelement und Fallschutz
Spielelemente, die für alle geeignet sind, müssen auch für alle erreichbar sein – Wie kann man ein Spielelement für Begleitpersonen und Kinder im Rollstuhl zugänglich machen? Welcher Fallschutz ist geeignet?
Öffentlich zugängliche Bauten
Öffentlich zugängliche Bauten müssen für jede Person ohne Erschwernis oder Hilfe von Dritten zugänglich und nutzbar sein, auch für Personen mit Körper-, Seh- oder Hörbehinderung.
Bauten mit Arbeitsplätzen
Arbeitsplätze müssen hindernisfrei erreichbar und individuell anpassbar sein. Besuchsbereiche in Bauten mit Arbeitsplätzen müssen dieselben Anforderungen wie öffentlich zugängliche Bauten erfüllen.
Bauten mit Wohnungen
Wohnbauten sind attraktiv, zeitgemäss und nachhaltig, wenn sie hindernisfrei zugänglich, besuchsgeeignet und bei Bedarf an individuelle Bedürfnisse anpassbar sind. Grössere Wohnbauten müssen dies per Gesetz erfüllen.
Bauten mit erhöhten Anforderungen
Bauten die vorrangigen durch Menschen im Alter, mit einer Behinderung sowie zur Pflege und Betreuung genutzt werden, müssen spezifische, zweckgebundene Anforderungen erfüllen, die über die Norm SIA 500 hinausgehen.
Verkehrsraum
Der öffentliche Raum muss für alle nutzbar sein, um Menschen mit einer Mobilitäts- oder Sinnesbehinderung ein selbständiges Leben zu ermöglichen. Die Anforderungen an die bauliche Gestaltung sind verbindlich geregelt.
Öffentlicher Verkehr
Anlagen und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs müssen bis Ende 2023 so angepasst werden, dass sie für Menschen mit Behinderung zugänglich und benutzbar sind.