Fussgängerstreifen sind nach Möglichkeit auf gerader Strecke und rechtwinklig zur Fahrbahn anzuordnen, verlangt die neue VSS-Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum». Was heisst «nach Möglichkeit» und was ist zu tun, wenn dies nicht möglich ist? Diese Frage wurde in einer Gesprächsrunde diskutiert und die Anwendung in der Praxis an einem konkreten Beispiel beraten.

Die Themen im Überblick:

  • Ohne Sehen zu können, sicher über die Strasse
  • Neuer Bahnstandard für Rollstuhlfahrende
  • Produkte: Robuster Natur-Boden aus Rizinusöl und Kreide
  • Mitteilungen: Umfassendes Werk zur Behindertengleichstellung, Fachtagung «Hörbehindertengerechtes Bauen» am 7. Mai in Lausanne, Rückmeldung zu Kontrastrichtlinien erwünscht
  • Kolumne: Geni Bissig, Rollstuhlfahrer sind Improvisations-Künstler
      Publikationsarten: Bulletin.