Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004 (in Kraft seit 01.01.2009)

Wir, das Volk des Kantons Freiburg,

die wir an Gott glauben oder unsere Werte aus anderen Quellen schöpfen,
im Bewusstsein unserer Verantwortung gegenüber den zukünftigen Generationen,
im Willen, unsere kulturelle Vielfalt im gegenseitigen Verständnis zu leben,
im Bestreben, an einer offenen, dem Wohlergehen und der Solidarität verpflichteten Gesellschaft zu bauen, welche die Grundrechte garantiert und die Umwelt achtet,

geben uns folgende Verfassung:

Art. 9   Rechtsgleichheit

(…)

3)   Staat und Gemeinde sehen Massnahmen vor zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten und zur Förderung ihrer Unabhängigkeit sowie ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Integration.

 

Gesetzessammlung Freiburg
Nr. 10.1

Stand am 10.09.2018

      Rechtsebene / Standortkanton: FR. Erlass / Rechtspraxis: Verfassungsbestimmungen.