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Anprobekabine

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» beschreibt unter Ziff. 7.3 die minimalen Anforderungen an eine hindernisfreie Anprobekabine für Bekleidungsgeschäfte. Diese zählt zu den spezifischen Einrichtungen Typ A  im Sinne der Norm. Mindestens eine der allgemein benutzbaren Anprobekabinen muss entsprechend ausgeführt sein: Bewegungsraum Kabine stufen- und

Spezifische Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Unter dem Begriff «spezifische Einrichtung» werden spezielle Räume und Vorkehrungen verstanden, die für Personen mit Behinderung erforderlich sind, um bauliche Benachteiligungen zu kompensieren. Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» beschreibt zwei Typen (Ziff. 1.2): Als Typ A werden Einrichtungen und Räume bezeichnet,