„Im Januar 1996 wurde die «Interessengemeinschaft Gehörlose und Hörbehinderte Im Kanton Bern» (IGGH) gegründet, da öffentliche und private Bauten mit Publikumsverkehr für hörbehinderte und gehörlose Menschen nur teilweise nutzbar waren. Unter anderem sollten das Bau- und das Transportgesetz im Kanton Bern mit Nachdruck verbessert werden, doch fehlte es an spezifischen Grundlagen. Deren Erarbeitung wurde in enger Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen angegangen.“
Von D. Ziegler, pro audito, Bern
Der Artikel aus dem bulletin Nr. 27 / 1997 ist als Download verfügbar.