Die Eingangssituation als Schlüsselelement des anpassbaren Wohnungsbaus wurde in diesem Fachartikel ausführlich dargestellt und ihre Besuchseignung veranschaulicht.

„Wohnbauten sollen für alle Menschen gleichermassen zugänglich sein. Sowohl Bewohner, welche die Zugangssituation kennen, als auch deren Besucher, müssen spontan und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“ 

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und die kantonalen Baugesetze regeln den hindernisfreien Zugang zu Wohnbauten. Die SIA 500 definiert die baulichen Anforderungen.

 

Der Artikel aus dem bulletin Nr. 62 / 2019 ist als Download verfügbar. Aktuelle Abmessungen und Dimensionen sind in der SIA 500 nachzuschlagen.

      Bauten mit Wohnungen: Anpassbare Wohnungen. Publikationsarten: Artikel.