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bulletin Nr. 72 / 2024 «Hoch hinauf für alle»

Angesichts des demografischen Wandels ist eine inklusive Bauweise dringlicher denn je. Die hindernisfreie Gestaltung von Aufzügen sollte daher in der heutigen Planung keine Ausnahme mehr, sondern die Regel sein. Das Bulletin bietet wertvolle Tipps, wie dieses Ziel erreicht werden kann,

Eine Frage der Haltung – Rückblick zum Symposium „Wohnraum für alle ist hindernisfrei-anpassbar“

In den Diskussionen am Vor- wie am Nachmittag wurde rasch deutlich, dass es auf allen Ebenen Entwicklungspotential gibt: Grundsätzlich wird der hindernisfrei-anpassbare Wohnungsbau heute nicht als Design for all-Ansatz verstanden. Im Architekturdiskurs spielt der Aspekt der Hindernisfreiheit sowohl bei der

Symposium «Wohnraum für alle ist hindernisfrei – anpassbar»

Wohnraum soll für alle da sein – dennoch ist es heute immer noch so, dass Menschen mit Behinderung praktisch keine Chance haben eine freie Wohnung zu finden, die an ihre Bedürfnisse anpassbar ist. Das heisst, Wohnungen sollen so gebaut und

Stellungnahme zum Vorentwurf BehiG (2023/24)

20 Jahr nach dessen in Kraft treten, soll das BehiG erstmals revidiert werden. Der Vorentwurf war von Dezember 2023 bis April 2024 in Vernehmlassung. Hindernisfreie Architektur hat ihn differenziert analysiert. Der Entwurf sieht keine Massnahmen im Bereich Bauten und Infrastruktur

Plädoyer zum Artikel «Ein Leben miteinander setzt ein Wohnen ohne Hindernisse voraus» (Fokus, 2023)

Bezahlbare Wohnungen, die gleichzeitig noch hindernisfrei-anpassbar sind, stellen heute eine Seltenheit dar. Gerade einmal 11 % der Wohnungen, die schweizweit zwischen 2006 und 2021 entstanden sind, fallen unter die Regelungen des Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)! Zusammen mit der derzeitigen Wohnungsknappheit, die sich

Neue Wege im Wohnungsbau. Argumente für einen hindernisfrei-anpassbaren Wohnbaustandard, 2023

Ein hindernisfrei-anpassbarer Wohnungsbau wird von einer wachsenden Nutzergruppe nachgefragt und steht ganz im Zeichen einer nachhaltigen Wohnbaustrategie. Denn wir können es uns nicht mehr leisten, Wohnraum zu erstellen, der uns am Wohnen hindert! Was können Gesetzgebende, Bauträgerschaften, Investierende und Bauverantwortliche

Richtlinie «Wohnungsbau, hindernisfrei – anpassbar», 1992

In der von der Schweizer Fachstelle publizierten Richtlinie von 1992 (überarbeitet 2009) wird dargestellt, welche baulichen Voraussetzungen eine hindernisfreie und anpassbare Wohnung aufzuweisen hat. Die Broschüre richtet sich nicht alleine an Projektierende, sondern ebenso an Bauherrschaften und Behörden, welche nur noch

Richtlinie «Wohnungsbau, hindernisfrei – anpassbar», 2023

Von der Schweizer Fachstelle erarbeitet, bildete das Konzept des hindernisfrei-anpassbaren Wohnungsbaus die Basis für die Ausarbeitung der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten», welche schliesslich 2009 erschien. Heute ist klar: mit dieser Norm allein wird das gesellschaftliche Ziel einer hindernisfrei gestalteten

Beleuchtung auf Treppen in Wohnbauten

Für Wohnbauten nennt die Norm SIA 500 keine konkreten Anforderungen an Beleuchtung und notwendige Kontraste, sondern empfiehlt, optional die entsprechenden Anforderungen an öffentlich zugängliche Bauten aus dem Kapitel 4 «Sicherheit und Orientierung» zu übernehmen. Demnach sind für Anforderungen an die

Merkblatt 150 «Rollstuhlgerechte Ladeplätze»

Gestützt auf das Klimaziel des Bundes wird der Umstieg auf Elektromobilität in der ganzen Schweiz gefördert, die Infrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen befindet sich im Aufbau. Ladestationen müssen für Personen mit Rollstuhl gleichwertig verfügbar und zugänglich sein, um Diskriminierung zu