Der Fachartikel deckte falsch interpretierte Angaben zu Schwellenhöhen auf und wies auf bewährte rollstuhlgängige Lösungen für Balkontürschwellen hin.

„Damit Balkone und Terrassen auch mit einem Rollstuhl zugänglich sind, darf die Schwellenhöhe nicht mehr als 25 mm betragen. Dieser Anforderung wird in der Baupraxis immer wieder entgegengehalten, es gebe eine SIA-Norm, nach der Schwellen von Fenstertüren eine Höhe von 60 mm aufweisen müssten. Eine solche Vorschrift existiert je doch nicht.“

 

Der Artikel aus dem bulletin Nr. 41 / 2005 ist als Download verfügbar. Aktuelle Abmessungen und Dimensionen sind in der SIA 500 nachzuschlagen.

      Themen Publikationen: Türen / Fenstertüren. Publikationsarten: Artikel.