Von den Schwierigkeiten behindertengerechtes Bauen durchzusetzen erzählte dieser Artikel aus dem Jahr 1991.

„Wir leben hier in einem Rechtsstaat, und Gesetze sind dazu da, eingehalten zu werden“, sagte mit stolz geschwellter Politikerbrust, Gemeinderat Habertür am Stammtisch, als es um die Ausweisung einer Asylantenfamilie ging. Am nächsten Tag bewilligte er den Bau eines Schulhauses, das nicht behindertengerecht war, obwohl das Baugesetz seines Kantons ihm das klar vorschrieb. Darauf angesprochen, sagte er: „Wir haben ja keine Behinderten im Dorf.“

 

Der Artikel aus dem bulletin Nr. 19 / 1991 ist als Download verfügbar.

      Öffentlich zugängliche Bauten: Schulen / Bildung. Publikationsarten: Artikel.