Der Bund fördert die Gestaltung altersgerechter Wohnungen mit dem Ziel, dass ältere Menschen so lange wie möglich selbständig leben und zu Hause gepflegt werden können.

Das Merkblatt «Gestaltung von altersgerechten Wohnbauten» hält die baulichen Anforderungen fest, die gemäss dem Bundesamt für Wohnungswesen BWO erfüllt werden müssen damit eine Förderung möglich ist. Es ist in Zusammenarbeit mit der Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur und procap entstanden.

Dieses Merkblatt dient als Checkliste für Wettbewerbe, Planung und Realisierung von Bauten, die altersgerecht erstellt werden sollen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Bauten mit altersgerechten Wohnungen vom BWO subventioniert werden können:

  • ein angemessenes Dienstleistungsangebot
  • ein entsprechend gestaltetes Wohnumfeld
  • altersgerecht gebaute Wohnungen

Als Grundsatz verlangt das BWO folgendes: «Für mit Bundeshilfe geförderte, altersgerecht geplante Wohnbauten gelten die Anforderungen gemäss den Kapiteln 9 und 10 der Norm SIA 500, wobei auch die mit „vorzugsweise*“ umschriebenen Anforderungen zwingend erfüllt werden müssen. Mit „bedingt zulässig*“ gekennzeichnete Anforderungen sind nicht zulässig».

      Bauten mit erhöhten Anforderungen: Altersgerechte Wohnungen. Publikationsarten: Fremdpublikationen.