Die SN EN 12464-2 «Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 2: Arbeitsplätze im Freien» legt die Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitstätten/Arbeitsplätzen im Freien fest, die den Erfordernissen im Hinblick auf Sehkomfort und Sehleistung entsprechen. Alle üblichen Sehaufgaben sind berücksichtigt.
Gemäss Norm SIA 500 gilt diese Norm als Mindestanforderung für die Beleuchtung von Aussenbereichen bei öffentlich zugänglichen Bauten, Bauten mit Arbeitsplätzen und Wohnanlagen. Neben eigentlichen Arbeitsstätten regelt Tabelle 5 der Norm die Vorgaben für allgemeine Verkehrsbereiche (Ziff. 5.1), Parkplätze (Ziff. 5.9), Bahn und Strassenbahnhaltestellen (Ziff. 5.12). Die Anforderungen an die Beleuchtung im Verkehrsraum sind in den Normen SN EN 13201 Strassenbeleuchtung – Teile 1…4 geregelt.
Um es Menschen zu ermöglichen, Sehaufgaben im Freien effektiv und genau insbesondere während der Nacht durchzuführen, muss eine geeignete und angemessene Beleuchtung vorgesehen werden. Das Niveau von Sichtbarkeit und Sehkomfort, das in einem großen Teil der Arbeitsstätten/Arbeitsplätze im Freien erforderlich ist, wird durch die Art und Dauer der Tätigkeit bestimmt.
Die Norm SN EN 12464-2 «Beleuchtung von Arbeitsstätten im Freien» legt Anforderungen fest für die Beleuchtung von Sehaufgaben im Freien und deren zugeordneten Bereichen im Hinblick auf die Quantität und Qualität der Beleuchtung. Zudem werden Empfehlungen für eine gute Beleuchtungspraktik gegeben. Es ist wichtig, dass neben allen spezifischen Anforderungen, die in der Tabelle der Beleuchtungsanforderungen (Abschnitt 5) aufgeführt sind, auch die Anforderungen der anderen Abschnitte dieser Norm erfüllt werden.
Diese Norm legt weder spezielle Lösungen fest, noch schränkt sie die Freiheit des Planers ein, neue Techniken zu erkunden oder innovative Techniken einzusetzen. Sie ist nicht anwendbar für Notbeleuchtung: siehe EN 1838 und EN 13032-3.
Für Arbeitsstätten im Innenbereich siehe Norm SN EN 12464-1.