Eine geeignete und angemessene Beleuchtung ermöglicht es, Sehaufgaben effektiv und genau durchzuführen. Diese für Arbeitsstätten entwickelte Norm gilt auch als Mindestvorgabe für öffentlich zugängliche Bauten.

Die Norm SN EN 12464-1 «Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen» legt Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen fest, die den Erfordernissen für Sehkomfort und Sehleistung für Menschen mit normalem Sehvermögen gerecht werden. Alle üblichen Sehaufgaben, einschließlich derjenigen am Bildschirm, werden berücksichtigt.

Dieses Dokument legt für die meisten Arbeitsstätten in Innenräumen und deren zugehörigen Flächen die Anforderungen an Beleuchtungslösungen hinsichtlich Quantität und Qualität der Beleuchtung fest. Zusätzlich werden Empfehlungen für die Umsetzung guter Beleuchtung gegeben. Die geforderte Güte der Beleuchtung, das heisst, der Sehverhältnisse und des Sehkomforts wird durch die Art und die Dauer der Tätigkeit bestimmt.

Diese Norm regelt auch Bereiche von Bauten, welche im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes als öffentlich zugängliche Bauten gelten. Gemäss Norm SIA 500 sind die Anforderungen der SN EN 12464-1 als Mindestanforderungen zu verstehen, welche nicht unterschritten werden dürfen. Für Bauten mit erhöhten Anforderungen sind die Vorgaben der SN EN 12464-1 nicht ausreichend. Sehverhältnisse und Sehkomfort müssen in diesen Bauten auf die Bedürfnisse der Nutzer, z.B. ältere Menschen, ausgerichtet werden.

Dieses Dokument legt weder bestimmte Lösungen fest, noch schränkt es die Freiheit der Planer ein, neue Techniken zu erkunden, und schränkt auch nicht den Gebrauch innovativer Beleuchtungsanlagen ein. Die Beleuchtung kann durch Tageslicht, künstliches Licht oder eine Kombination von beiden erfolgen. Dieses Dokument ist nicht anwendbar für die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Freien oder für Notbeleuchtung.

Für Arbeitsstätten im Außenbereich siehe Norm SN EN 12464-2.