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Fachberatung «sehbehindertengerechtes Bauen»

Komplexe Bauten und Verkehrsanlagen für Menschen mit Sehbehinderung sicher zu gestalten und ihnen die Orientierung zu ermöglichen ist eine Herausforderung. Mit ihrem spezialisierten Fachwissen berät die Fachstelle bei der Lösungssuche, der Beurteilung von baulichen Massnahmen, der Planung von Leitliniensystemen und

Beratungsstelle Höranlagen Ganze Schweiz

Beratung zur Höranlagen Beat Graf, Fachspezialist Höranlagen Feldeggstrasse 69 8008 Zürich Telefon 044 363 12 00 E-Mail   beat.graf@pro-audito.ch

Verfahren zur Durchsetzung der Rechtsansprüche

Das BehiG sowie die kantonalen Gesetze und Verordnungen regeln die Rechts­ansprüche im Zusammenhang mit der Hindernisfreiheit von Bauten und garantieren gerichtlich durchsetzbare subjektive Rechte. Betroffene Behinderte sowie Behin­dertenorganisationen können verlangen, dass Benachteiligungen beim Zugang zu einer Baute oder Anlage, die

Baugesetz, Kanton Appenzell Ausserrhoden

II.   Technische Ausgestaltung Art. 117   Vorkehren für Personen mit Behinderungen 1   Bauten und Anlagen mit Publikumsverkehr und öffentlichem Zugang sind so zu gestalten, dass ihre Benützung auch Personen mit Behinderungen möglich ist. 2   Bei Umbauten und

Bauberatung Orientierung & Mobilität St. Gallen / Appenzell

Beratung zum sehbehinderten- und blindengerechten Bauen, insbesondere bei Fragen zur Orientierung, Mobilität und Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderung im Verkehrsraum und in Gebäuden Bauberatung Orientierung & Mobilität obvita Sehberatung Schützengasse 4 9000 St. Gallen Tel.   071 246 61 10

Bauberatungsstelle St. Gallen und Appenzell

Beratungen zum hindernisfreien Bauen, insbesondere bei Fragen zu Gebäuden und Verkehrsraum Procap Fachstelle Hindernisfreies Bauen Beratungsstelle St. Gallen und Appenzell Hintere Bahnhofstrasse 22 9000 St. Gallen Tel.   071 222 44 33 Fax   071 222 40 66 E-Mail   st.gallen-appenzell@procap.ch Philipp Koller

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