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Fachberatung «sehbehindertengerechtes Bauen»

Komplexe Bauten und Verkehrsanlagen für Menschen mit Sehbehinderung sicher zu gestalten und ihnen die Orientierung zu ermöglichen ist eine Herausforderung. Mit ihrem spezialisierten Fachwissen berät die Fachstelle bei der Lösungssuche, der Beurteilung von baulichen Massnahmen, der Planung von Leitliniensystemen und

Beratungsstelle Höranlagen Ganze Schweiz

Beratung zur Höranlagen Beat Graf, Fachspezialist Höranlagen Feldeggstrasse 69 8008 Zürich Telefon 044 363 12 00 E-Mail   beat.graf@pro-audito.ch

Verfahren zur Durchsetzung der Rechtsansprüche

Das BehiG sowie die kantonalen Gesetze und Verordnungen regeln die Rechts­ansprüche im Zusammenhang mit der Hindernisfreiheit von Bauten und garantieren gerichtlich durchsetzbare subjektive Rechte. Betroffene Behinderte sowie Behin­dertenorganisationen können verlangen, dass Benachteiligungen beim Zugang zu einer Baute oder Anlage, die

Raumplanungsgesetz, Kanton Graubünden

Art. 80   Behindertengerechtes Bauen 1   Neue öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen sowie neue Bauten und Anlagen mit mehr als 50 Arbeitsplätzen müssen nach den anerkannten Fachnormen so gestaltet werden, dass sie auch für Menschen mit Behinderung zugänglich sind. Die

Bauberatung Orientierung & Mobilität Graubünden

Beratung zum sehbehinderten- und blindengerechten Bauen, insbesondere bei Fragen zur Orientierung, Mobilität und Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderung im Verkehrsraum und in Gebäuden Martina Henggeler Schweiz. Blinden- und Sehbehindertenverband SBV Beratungsstelle Graubünden Steinbockstrasse 2 7001 Chur Tel.   081 257

Bauberatungsstelle Graubünden

Beratungen zum hindernisfreien Bauen, insbesondere bei Fragen zu Gebäuden und Verkehrsraum Pro Infirmis Graubünden Fachstelle Hindernisfreies Bauen Bahnhofstrasse 8 7000 Chur Tel.   081 250 26 28 E-Mail   info@bauberatungsstelle.ch Roman Brazerol Sandra Jenal Urs Mugwyler

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