Der Branchenstandard der SBB regelt einheitlich wie an Bahnhöfen taktile Informationen für Menschen mit Sehbehinderung angebracht werden.

Menschen mit Sehbehinderung sind darauf angewiesen, dass sie zweifelsfrei erkennen können, auf welchem Perron sie sich befinden und an welcher Seite welches Gleis liegt. Dazu sind an Handläufen von Treppen und Rampen und in Aufzügen taktil lesbare Bezeichnungen notwendig.

Taktile Informationen müssen kurz sein, weshalb mit Pfeilen, Gleisnummern und Sektorbezeichnungen gearbeitet wird. Damit sie fehlerfrei interpretiert werden, müssen die Anordnung und die Ausführung der Reliefzeichen schweizweit einheitlich ausgeführt werden. Dazu haben die SBB mit den Sehbehindertenorganisationen einen Branchenstandard entwickelt, der die visuelle Signaletik zur Kundenführung in der Richtlinie «SBB Signaletik» ergänzt.

      Öffentlicher Verkehr: Bahnhaltestellen. Themen Publikationen: Beschriftung / Signaletik. Publikationsarten: Fremdpublikationen.