Die UNO-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Bund und Kantone die gebaute Umwelt für alle zugänglich und nutzbar zu machen. Bei der Revision des BehiG wird die Chance verpasst, gravierende Lücken im Regelwerk zu schliessen. Die Fachstelle zeigt in ihrer Stellungnahme welche dringenden Massnahmen nötig wären.

Zwei Personen im Rollstuhl stehen vor einer Stufe und schauen in das unzugängliche Ladengeschäft

20 Jahr nach dessen in Kraft treten, soll das BehiG erstmals revidiert werden. Der Vorentwurf war von Dezember 2023 bis April 2024 in Vernehmlassung. Hindernisfreie Architektur hat ihn differenziert analysiert. Der Entwurf sieht keine Massnahmen im Bereich Bauten und Infrastruktur vor. Doch ohne den physischen Zugang bleiben die betrieblichen Massnahmen wirkungslos!

Die UNO-BRK hat die Schweiz aufgefordert, Verbesserungen der rechtlichen Vorgaben beim Zugang zu bestehenden Bauten vorzunehmen. Die Fachstelle sieht den Handlungsbedarf nicht nur bei öffentlich zugänglichen Dienstleistungen, sondern auch beim Wohnungsbau. Neben den rechtlichen Regelungen sind auf Bundesebene auch Grundlagen für die Koordination mit den Kantonen, die Information der Entscheidungsträger und für ein Monitoring der Umsetzung erforderlich. Die Stellungnahme der Fachstelle macht konkrete Vorschläge, wie die Lücken geschlossen und der Vollzug verbessert werden können.

      Öffentlich zugängliche Bauten: Verkaufslokale / Dienstleistungen. Bauten mit Wohnungen: Anpassbare Wohnungen. Freizeit- und Grünanlagen: Park- / Grünräume. Publikationsarten: Positionspapiere.