Die Integration von älteren Menschen ist eine wichtige Aufgabe im Sinne einer nachhaltigen Gesellschaft. Ältere Personen sollen möglichst lange selbständig in ihren Wohnungen bleiben können.

Das Bundesamt für Wohnungwesen (BWO) fördert altersgerechte Wohnbauten, z.B. mit zinslosen Darlehen. Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern ist die Einhaltung des Standards für altersgerechte Wohnbauten, der im Merkblatt «Gestaltung von altersgerechten Wohnbauten» des BWO festgehalten ist. Ein entsprechend gestaltetes Wohnumfeld und altersgerecht gebaute Wohnungen sind erforderlich.

Das Merkblatt des BWO ist in Zusammenarbeit mit der Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architketur und procap entstanden. Es hält unter anderem folgenden Grundsatz fest: «Für mit Bundeshilfe geförderte, altersgerecht geplante Wohnbauten gelten die Anforderungen gemäss den Kapiteln 9 und 10 der Norm SIA 500, wobei auch die mit „vorzugsweise*“ umschriebenen Anforderungen zwingend erfüllt werden müssen. Mit „bedingt zulässig*“ gekennzeichnete Anforderungen sind nicht zulässig».

 

Stand am 03.09.2024

      Gebäude / Anlage: Bauten mit Wohnungen. Rechtsebene / Standortkanton: Bundesrecht, ZG und ZH. Erlass / Rechtspraxis: Subventionsbestimmungen.