Komplexe Bauten und Verkehrsanlagen für Menschen mit Sehbehinderung sicher zu gestalten und ihnen die Orientierung zu ermöglichen ist eine Herausforderung. Mit ihrem spezialisierten Fachwissen berät die Fachstelle bei der Lösungssuche, der Beurteilung von baulichen Massnahmen, der Planung von Leitliniensystemen und…
Beratung zur Höranlagen Beat Graf, Fachspezialist Höranlagen Feldeggstrasse 69 8008 Zürich Telefon 044 363 12 00 E-Mail beat.graf@pro-audito.ch
St. Jakobstrasse 48 6330 Cham E-Mail otto.kaegi@datazug.ch
Das Bundesamt für Wohnungwesen (BWO) fördert altersgerechte Wohnbauten, z.B. mit zinslosen Darlehen. Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern ist die Einhaltung des Standards für altersgerechte Wohnbauten, der im Merkblatt «Gestaltung von altersgerechten Wohnbauten» des BWO festgehalten ist. Ein entsprechend gestaltetes…
Das BehiG sowie die kantonalen Gesetze und Verordnungen regeln die Rechtsansprüche im Zusammenhang mit der Hindernisfreiheit von Bauten und garantieren gerichtlich durchsetzbare subjektive Rechte. Betroffene Behinderte sowie Behindertenorganisationen können verlangen, dass Benachteiligungen beim Zugang zu einer Baute oder Anlage, die…
Beratung zum sehbehinderten- und blindengerechten Bauen, insbesondere bei Fragen zur Orientierung, Mobilität und Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderung im Verkehrsraum und in Gebäuden Claudia Friedli SONNENBERG Heilpädagogisches Schul- und Beratungszentrum Landhausstrasse 20 6340 Baar Tel. 041 767 78 33…
§ 19 Strassenbaupolizeiliche Vorschriften/Weitere Vorschriften 1 Der Regierungsrat erlässt in der Verordnung weitere Vorschriften über (…) e) bauliche Massnahmen für Behinderte und Betagte. Gesetzessammlung Zug Nrn. 751.14 Stand am 06.09.2024
§ 43 Behindertengerechtes Bauen/Bauliche Anforderungen 1 Die Normen über das behindertengerechte Bauen sind wegleitend für die baulichen Anforderungen an die Bauten und Anlagen. Die Normen sind verhältnisgerecht anzuwenden. Gesetzessammlung Zug Nr. 721.111 Stand am 03.09.2024
2. Kantonale Pläne und Bauvorschriften § 10a Kantonale Bauvorschriften – Behindertengerechtes Bauen 1 Öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen im Sinne des einschlägigen Bundesrechts sind so zu gestalten, dass sie auch für Behinderte zugänglich und benutzbar sind. 2 …
Beratung zum sehbehinderten- und blindengerechten Bauen, insbesondere bei Fragen zur Orientierung, Mobilität und Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderung im Verkehrsraum und in Gebäuden Felix Opel Fachstelle Sehbehinderung Zentralschweiz fsz Maihofstrasse 95c 6006 Luzern Tel. 041 485 41 41 Fax 041…