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Gästezimmer Typ I

Um die sehr unterschiedlichen Kundenbedürfnisse zu erfüllen, muss das Angebot an Gästezimmern für möglichst viele Gäste zugänglich und benutzbar sein. Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» regelt im Anhang A.7 die Anforderungen an Unterkünfte, das heisst an Empfangsbereiche, Gästezimmer, Mehrbetträume, Schlafsäle und Stellplätze in Campinganlagen. Hotels,

Gästezimmer Typ II

Um die sehr unterschiedlichen Kundenbedürfnisse zu erfüllen, muss das Angebot an Gästezimmern für möglichst viele Gäste zugänglich und benutzbar sein. Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» regelt im Anhang A.7 die Anforderungen an Unterkünfte, das heisst an Empfangsbereiche, Gästezimmer, Mehrbetträume, Schlafsäle und Stellplätze

Hotels, Unterkünfte und Campingplätze

Nach Norm SIA 500 gelten Hotels, Pensionen, Herbergen, und Tagungsstätten sowie sinngemäss auch Studentenwohnheime, Notunterkünfte oder Strafvollzugsanstalten, als Betriebe die Unterkünfte anbieten (Anh. A.7.1). Einrichtungen mit solchen Angeboten und Nutzungszwecken gehören zu den öffentlich zugänglichen Bauten, welche dem Publikum offenstehen. Für die allgemeine

Zimmer und Wohnräume

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» nennt unter Ziffer 10.4 Anforderungen an (Schlaf-)Zimmer. Für Wohnzimmer oder andere Wohnräume finden sich keine spezifischen Mindestanforderungen. Es gelten hier wie für alle Räume innerhalb der Wohnung die allgemeinen Anforderungen an Nutzflächen. Allgemeine Anforderungen

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