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Neue Wege im Wohnungsbau. Argumente für einen hindernisfrei-anpassbaren Wohnbaustandard, 2023

Ein hindernisfrei-anpassbarer Wohnungsbau wird von einer wachsenden Nutzergruppe nachgefragt und steht ganz im Zeichen einer nachhaltigen Wohnbaustrategie. Denn wir können es uns nicht mehr leisten, Wohnraum zu erstellen, der uns am Wohnen hindert! Was können Gesetzgebende, Bauträgerschaften, Investierende und Bauverantwortliche

Richtlinie «Wohnungsbau, hindernisfrei – anpassbar», 1992

In der von der Schweizer Fachstelle publizierten Richtlinie von 1992 (überarbeitet 2009) wird dargestellt, welche baulichen Voraussetzungen eine hindernisfreie und anpassbare Wohnung aufzuweisen hat. Die Broschüre richtet sich nicht alleine an Projektierende, sondern ebenso an Bauherrschaften und Behörden, welche nur noch

Richtlinie «Wohnungsbau, hindernisfrei – anpassbar», 2023

Von der Schweizer Fachstelle erarbeitet, bildete das Konzept des hindernisfrei-anpassbaren Wohnungsbaus die Basis für die Ausarbeitung der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten», welche schliesslich 2009 erschien. Heute ist klar: mit dieser Norm allein wird das gesellschaftliche Ziel einer hindernisfrei gestalteten

Artikel «IV zahlt mehr für Wohnungs-Anpassungen» (1993)

„Kurz und bündig ausgedrückt: Die Invalidenversicherung (IV) übernimmt ab 01.01.1993 zusätzliche Kosten für: Rampen, Treppenlifte, Hebebühnen, etc. zur Überwindung von Stufen und Treppen bauliche Änderungen im Sanitärbereich.“   Der Artikel aus dem bulletin Nr. 21 / 1993 ist als Download verfügbar.

Artikel «Neuer Ratgeber «Wohnungsanpassungen»» (2002)

„Viele behinderte und ältere Menschen möchten so lange wie möglich unabhängig und sicher zu Hause wohnen. Deshalb hat die Schweizerische Fachstelle im vergangenen Herbst einen neuen Ratgeber herausgegeben, der aufzeigt, wie ein Haus oder eine Wohnung an die individuellen Bedürfnisse einer behinderten oder älteren

Artikel «Subventionierung baulicher Massnahmen für Behinderte» (1986)

„Die Subventionierungsmöglichkeiten durch die Invalidenversicherung (IV) im baulichen Bereich sind sehr beschränkt. Es werden zudem Unterschiede gemacht, ob der künftige Benützer einer existenzsichernden Tätigkeit nachgeht oder ob es sich um eine pflegebedürftige Person handelt. Im folgenden haben wir eine Zusammenstellung aller Subventionierungsmöglichkeiten für bauliche Änderungen im

Checkliste für «Individuelle Anpassungen»

Die Checkliste für individuelle Anpassung ermöglicht eine Aufnahme der aktuellen Situation betreffend Hindernisfreiheit innerhalb und ausserhalb der Wohnung. Bestmögliche Lösungen für Änderungsvorschläge können darin festgehalten werden. Die Anpassungen müssen die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Person erfüllen.

Artikel «Treppenlift, einmal anders» (1991)

„Steht für Bewohner einer mehrgeschossigen Wohnung (Einfamilienhaus, Maisonette-Wohnung) eine Anpassung für einen Bewohner im Rollstuhl an, stellt sich immer die Frage, wie die Stockwerke untereinander verbunden werden sollen. Die allerhäufigste Lösung ist der Treppenlift, zweckmässig und verhältnismässig billig. Ist dafür das Treppenhaus nicht geeignet, wird die Alternative Kabinen-Senkrechtlift studiert.

Artikel «Die (behindertenge-) rechte Küche» (1996)

„Die Küche ist Schauplatz vieler Aktivitäten. Sie ist nicht ausschliesslich Kochstelle, sondern genauso Wohnküche, Waschküche und Gerüchteküche. Sie wird von allen Bewohnern gerne vielfältig genutzt und sollte deshalb auch für alle benutzbar sein. Sowenig es eine Ideale Küche für Nichtbehinderte gibt, sowenig

Artikel «Bauen für alte Menschen heisst Bauen für alle Menschen» (1997)

„Unter dem Motto «Wohnen ohne Barrieren» fand Mitte Juni in Maastricht ein Gedankenaustausch deutscher und niederländischer Fachleute zum Thema Wohnen älterer Menschen statt. Da wir in Vorbereitung einer neuen Broschüre zum Thema «Wohnungsanpassungen für Behinderte und Betagte» sind, besuchte Felix Bohn als Vertreter

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