„Die Subventionierungsmöglichkeiten durch die Invalidenversicherung (IV) im baulichen Bereich sind sehr beschränkt. Es werden zudem Unterschiede gemacht, ob der künftige Benützer einer existenzsichernden Tätigkeit nachgeht oder ob es sich um eine pflegebedürftige Person handelt. Im folgenden haben wir eine Zusammenstellung aller Subventionierungsmöglichkeiten für bauliche Änderungen im Rahmen der IV-Gesetzgebung gemäss Wegleitung, Stand 01.01.1986, gemacht.“
Der Artikel aus dem bulletin Nr. 07 / 1986 ist als Download verfügbar.