Im Fachartikel wurde aufgeführt, welche Anpassungen in einer Wohnung ab 1993 von der IV übernommen werden.

„Kurz und bündig ausgedrückt: Die Invalidenversicherung (IV) übernimmt ab 01.01.1993 zusätzliche Kosten für:

  • Rampen, Treppenlifte, Hebebühnen, etc. zur Überwindung von Stufen und Treppen
  • bauliche Änderungen im Sanitärbereich.“

 

Der Artikel aus dem bulletin Nr. 21 / 199ist als Download verfügbar.

      Bauten mit Wohnungen: Individuelle Anpassungen. Bauten mit Arbeitsplätzen: Individuelle Anpassungen. Themen Publikationen: Kosten / Verhältnismässigkeit. Publikationsarten: Artikel.