Im Fachartikel wurde aufgeführt, welche Anpassungen in einer Wohnung ab 1993 von der IV übernommen werden.
„Kurz und bündig ausgedrückt: Die Invalidenversicherung (IV) übernimmt ab 01.01.1993 zusätzliche Kosten für:
- Rampen, Treppenlifte, Hebebühnen, etc. zur Überwindung von Stufen und Treppen
- bauliche Änderungen im Sanitärbereich.“
Der Artikel aus dem bulletin Nr. 21 / 1993 ist als Download verfügbar.