Arbeitsplätze müssen hindernisfrei erreichbar und individuell anpassbar sein. Besuchsbereiche in Bauten mit Arbeitsplätzen müssen dieselben Anforderungen wie öffentlich zugängliche Bauten erfüllen.

In die Kategorie III der Norm SIA 500«Hindernisfreie Bauten» fallen Bauten, in denen sich Arbeitsplätze befinden, d.h. Arbeiten oder Dienstleistungen erbracht werden. Hierzu gehören beispielsweise Verwaltungs-, Gewerbe- und Industriegebäude sowie Arbeitsplatzbereiche in öffentlich zugänglichen Bauten (Ziff. 1.3.4.2).

Die verschiedenen Bereiche dieser Bauten müssen je nach ihrer Funktion unterschiedliche Anforderungen erfüllen:

  • Der Arbeitsplatz und dazugehörige Bereiche müssen mit dem Rollstuhl erreichbar sein und an individuelle Bedürfnisse und Ansprüche angepasst werden können (Ziff. 1.3.4.1).
  • Besucherbereiche wie Empfangsräume, Sitzungs- oder Konferenzzimmer, Kantinen, Schulungsräume, Ausstellungsräume usw. gelten als «öffentlich zugänglich» und sind gemäss der generellen Anforderungen der Kategorie I «öffentlich zugängliche Bauten» zu konzipieren (Ziff. 1.3.4.1 und 1.3.2.2).

Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes

Für die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes gelten folgende Grundsätze:

  • stufen- und schwellenlose Erschliessung (Ziff. 11.1)
  • Niveauunterschiede müssen mit Rampen (als alleinige Erschliessung im Gebäudeinneren nur bedingt zulässig) oder Aufzügen überwindbar sein (Ziff. 11.2).
  • nutzbare Breite aller Durchgänge mind. 0.80 m (Ziff. 11.3)
  • bei jedem vertikalen Erschliessungskern mind. eine rollstuhlgerechte Toilette (Ziff. 11.4)
  • Rollstuhlgerechte Parkplätze müssen nachweislich bei Bedarf  bereitgestellt werden können (Ziff. 11.5).
  • Die Erschliessung muss den Anforderungen für Alarmierung und Evakuierung in öffentlich zugänglichen Bauten genügen (Ziff. 11.6). Bei Fluchtwegen müssen die freien Flächen neben einer manuell bedienter Drehflügeltüre seitlich vom Türgriff nicht eingehalten werden. Vorausgesetzt die Türe öffnet sich Fluchtrichtung (Ziff. 11.1 und Auslegung SIA 500, 2018, A27).
  • Für eine umfassende Hindernisfreiheit werden optional die zusätzlichen generellen Anforderungen (Kapitel 3 bis 8) an öffentlich zugängliche Bauten empfohlen (Ziff. 11.7).

 

Für weiterführende Informationen zu individuellen Anpassungen lesen Sie den Beitrag «Anpassbarkeit des Arbeitsplatzes».

 

Stand 25.07.2019

 

Auslegungen zur Norm SIA 500 aus dem Jahr 2018

Zu diversen Themen sind in den Auslegungen zur Norm SIA 500:2009 aus dem Jahr 2018 Anmerkungen, Erläuterungen und Interpretationen zu finden, die die Anforderungen präzisieren.
– Auslegung A27: Freifläche und manuell bediente Drehflügeltüren

      Bauten mit Arbeitsplätzen: Hindernisfreie Erreichbarkeit und Individuelle Anpassungen. Themen Fachinformationen: Möblierung / Sitzmöbel.