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Artikel «IV zahlt mehr für Wohnungs-Anpassungen» (1993)

„Kurz und bündig ausgedrückt: Die Invalidenversicherung (IV) übernimmt ab 01.01.1993 zusätzliche Kosten für: Rampen, Treppenlifte, Hebebühnen, etc. zur Überwindung von Stufen und Treppen bauliche Änderungen im Sanitärbereich.“   Der Artikel aus dem bulletin Nr. 21 / 1993 ist als Download verfügbar.

Artikel «Subventionierung baulicher Massnahmen für Behinderte» (1986)

„Die Subventionierungsmöglichkeiten durch die Invalidenversicherung (IV) im baulichen Bereich sind sehr beschränkt. Es werden zudem Unterschiede gemacht, ob der künftige Benützer einer existenzsichernden Tätigkeit nachgeht oder ob es sich um eine pflegebedürftige Person handelt. Im folgenden haben wir eine Zusammenstellung aller Subventionierungsmöglichkeiten für bauliche Änderungen im

Positionspapier «Hohe Bus-Haltekanten»

Immer wieder wird die Schweizer Fachstelle gefragt, warum sie in doch offensichtlich schwierigen Situationen ihre Rechtsmittel ausschöpft um hohe Haltekanten an Bushaltestellen einzufordern. In Zusammenarbeit mit betroffenen Experten der Fachkommission Rollstuhlfahrende im öffentlichen Verkehr (RöV) hat Hindernisfreie Architektur die Kriterien

Artikel «Umbauen als Chance» (1992)

„Mit der Bezeichnung Renovation sind alle Massnahmen vom Pinselstrich bis zum neubauähnlichen Umbau gemeint. Dabei sind die möglichen Verbesserungen sowie die dafür entscheidenden Kriterien sehr vielfältig. Stichwortartig sind dazu im folgenden einige Grundsätze, Argumente, Kriterien und beispielhafte Massnahmen aufgeführt.“   Der Artikel aus dem bulletin Nr. 20 / 1992 ist als Download verfügbar.

Artikel «Initiative «Gleiche Rechte für Behinderte» – Mehrkosten viel tiefer als Gegner befürchten» (2013)

„Am 18. Mai 2003 kam die Initiative «Gleiche Rechte für Behinderte» zur Abstimmung. Die Initiative wurde von den Behindertenorganisationen nicht zurückgezogen, weil das vom Parlament verabschiedete Gesetz ungenügend nur Regelungen bei Neubauten und Renovationen vorsah.“ Die Initiative wurde abgelehnt. Wäre sie angenommen worden,

Artikel «Anpassbarer Wohnungsbau – Wohnungsanpassungen – wer zahlt?» (1990)

„Anpassbare Wohnungen erstellen und die Anpassungen ausführen sind zwei Arbeitsgänge, die nicht miteinander vermischt werden dürfen. Sie können, – für den Fall, dass Anpassungen überhaupt notwendig werden –, Jahre auseinander liegen. Diese zwei Arbeitsgänge gehen auch von zwei unterschiedlichen Kostenträgern aus.“   Der Artikel aus dem bulletin Nr.

Hindernisfrei in Franken und Rappen

Was kostet hindernisfreies Bauen bei Neu und Umbauten? Wann ist es wirtschaftlich zumutbar, ein Gebäude nachträglich anzupassen? Was kostet eine Rampe, ein Rollstuhlparkplatz, ein Treppenlift? Die Antworten aus der Nationalfonds-Studie der ETH sind so überraschend wie erfreulich: In den meisten

Merkblatt 070 «Finanzierung individueller baulicher Anpassungen»

Das Merkblatt 3/98 «Finanzierung individueller baulicher Anpassungen in der Wohnung und am Arbeitsplatz» mit Stand Januar 2013 gibt Auskunft über die Vorgehensweise bei einem Gesuch um Kostenübernahme, stellt einen Übersicht über die Leistungen der Invalidenversicherung (IV) dar, nennt die Unterschiede zur

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