Test mit Rollstuhlfahrern an der Förrlibuckstrasse
Der Test unterschiedlicher Randabschlüsse bezüglich Befahrbarkeit mit Rollstühlen und Velos, sowie Erkennbarkeit für Sehbehinderte, ermittelt Anforderungen an Form, Abmessungen und Ausführung.

S1_RansteinlaborRandabschlüsse müssen den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes genügen, dürfen aber Velofahrende nicht gefährden. Als Mindestanforderung an ertastbare Randabschlüsse gilt seit 1988 ein vertikaler Absatz von 3 cm Höhe. Um eine bessere Überfahrbarkeit niedriger Randabschlüsse durch Rollstuhlfahrende zu ermöglichen, werden seit 2003 als Alternative schräge Randsteine mit 4 cm Höhe und 13–16 cm Breite (Neigung 25 %) zugelassen. Bislang fehlen aber Beurteilungen zur Praxistauglichkeit der verschiedenen Randsteintypen für Velofahrende.

Die Fachstelle hat zusammen mit Metron und Pro Velo im Auftrag des ASTRA und des EBGB einen Test hinsichtlich der Eignung von sieben verschiedenen Randsteintypen und sechs Unterbrüchen, nachfolgend Zahnlücken genannt, durchgeführt. Die Testanlage wurde durch drei Gruppen von Probanden getestet: 20 Personen mit Sehbehinderung, 19 Erwachsene und 11 Schüler mit Velo, 12 Personen mit Rollstuhl. Ebenfalls wurde mit einem Messgerät die Beschleunigung beim Befahren der Randsteine registriert und ausgewertet.