Damit ein Parkfeld für Personen mit Rollstuhl nutzbar ist, muss es erhöhte Anforderungen an die Dimension, Ebenheit und die Qualität der Beläge erfüllen. Die Manövrierflächen für das Ein- und Ausladen eines Hilfsmittels, sowie für den Transfer vom Auto in den Rollstuhl müssen…
Von den drei Möglichkeiten, Informationen im öffentliche Raum zu vermitteln, müssen nach dem Zweisinneprinzip immer mindestens zwei angeboten werden um die Zugänglichkeit für Personen mit sensorischen Einschränkungen zu gewährleisten. So sind Informationen immer visuell und situationsbedingt zusätzlich taktil oder akustisch,…
Gemäss der Bundesverordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen ist die Anordnung von Fussgängerstreifen in diesen Zonen unzulässig. In Tempo-30-Zonen dürfen diese jedoch angebracht werden, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, namentlich bei Schulen und Heimen. Die Ausnahmeregelung, welche…
Das Merkblatt 17, Stand 2010 ist ein Entwurf für ein Merkblatt, welches die Anforderungen an Trottoirüberfahrten aus der Sicht von Menschen mit Behinderung darlegt. Es diente als Basis für die Interessenvertretung bei der Entwicklung der VSS Normen SNR 640 242…
Die Studie „Bodenpflästerungen in der Innenstadt von Basel“ untersucht, welche Massnahmen der Strassenraumgestaltung als notwendig erachtet werden, um die Innenstadt für alle Anspruchsgruppen als selbständig erlebbar, d.h. begehbar/erfahrbar zu machen. Die Studie fokussiert auf die Allgemeinbevölkerung und stützt sich auf…
Die Ebenheit von Belägen ist entscheidend für die Befahrbarkeit mit Hilfsmitteln, die Trittsicherheit beim Gehen und darüber, ob der weisse Stock an Unebenheiten hängenbleiben kann. Pflasterungen sind aufgrund des hohen Fugenanteils grundsätzlich eher uneben. Natursteinpflästerungen mit spaltrauen Sicht und Seitenflächen stellen…
Schikanen sind auf Fusswegen grundsätzlich zu vermeiden. Wo sie aus Gründen der Sicherheit erforderlich sind, z.B. bei Gleisquerungen ohne Bahnschranken, muss die Durchfahrt gemäss Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» auch mit Fahrhilfen für den Aussenraum gewährleistet sein (Ziff. 22). Damit Schikanen…
Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» nennt als Sicherheitselemente Geländer, Abschrankungen, Handläufe, Schikanen und Randaufbordungen sowie visuelle Markierungen. Absturzstellen müssen gemäss Norm für alle Nutzergruppen ausreichend gesichert werden (Ziff. 22). Absturzstellen Absturzsicherungen und Absturzhöhen werden im Allgemeinen anhand der Norm…
Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum», Anhang, nennt in Ziffer 12.3 einige Beispiele von Oberflächen welche sich für Führungselemente wie Belagswechsel oder Belagsbänder eignen indem sie beim Überstreichen mit dem weissen Stock durch ihre Rauheit bzw. ihre Oberflächenstruktur eine Vibrationen und…
Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreire Verkehrsraum» definiert im Anhang, Ziff. 12.1, Tabelle 2, welche Beläge für Hauptwege und welche für übrige Gehflächen geeignet sind. Für Hautpwege geeignete Beläge Bituminöse Deckschicht Gussaspahlt, ausgenommen bei starkem Gefälle aufgrund der Wellenbildung Obeflächenbehandlung…