„Fussgängerstreifen sind nach Möglichkeit auf gerader Strecke und rechtwinklig zur Fahrbahn anzuordnen, verlangt die neue VSS-Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum». Was heisst «nach Möglichkeit» und was ist zu tun, wenn dies nicht möglich ist? Diese Frage wurde in einer Gesprächsrunde diskutiert und die…
„Mit der VSS-Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» wurden einige Neuerungen bei Fussgängerübergängen, Haltestellen, Belägen, Möblierungen und Kontrasten eingeführt, welche die Sicherheit und den Komfort für ältere und gehbehinderte Personen erhöhen. Die Massnahmen basieren unter anderem auf einer Studie mit Rollatornutzerinnen.“ Der Artikel aus dem…
„Damit Lichtsignalanlagen auch sehbehinderten und blinden Menschen Sicherheit bei der Strassenquerung bieten, sollen diese mit akustischen und taktilen Zusatzgeräten ausgerüstet werden. Eine einheitliche Praxis in der ganzen Schweiz ist anzustreben, damit auch ortsfremde Personen die Ampelphasen richtig erkennen können. 1996 hat…
Die folgenden Berichte und Grundlagendokumente basierend auf Tests und Untersuchungen wurden bei der Festlegung von Normen und Richtlinien beigezogen. Sie geben einen Überblick über den Stand der Technik bei der Realisierung von hohen Haltekanten an der Schnittstelle zwischen Infrastruktur und…
Die Erstellung hindernisfreier Bushaltestellen ist Aufgabe der Strasseneigentümer, das heisst der Gemeinden und Kantone. Der Bund hat in Art. 22 Abs. 1 BehiG eine Frist für die Anpassung von Haltestellen geregelt, bietet jedoch für Bushaltestelle im Gegensatz zu Bahnanlagen keine…
Die VSS Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» nennt in Ziffer 27 folgende Schutzziele betreffend die Sicherheit und den Zugang von Menschen mit Behinderung bei Baustellen: Führung des Fussverkehrs, so dass Umleitungen und provisorische Wege mit Rollstuhl, Rollator und Gehhilfen…
Manövrierflächen Im Bereich des rollstuhlgerechten Einstiegs sind ausreichend grosse Manövrierflächen erforderlich um die Einfahrt mit Hilfsmitteln zu gewährleisten. Die freie Fläche für den Ein- und Ausstieg erstreckt sich mindestens zwischen 4.20 m und 9.60 m hinter der Haltelinie des Busses,…
Haltestellen des öffentlichen Verkehrs müssen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz BehiG autonom benutzbar sein. Die Botschaft zum BehiG präzisiert, dass bis Ende 2023 eine «möglichst lückenfreie Transportkette für Menschen mit Behinderung» auszubauen ist. Als BehiG-konform gilt eine Haltekantenhöhe von min. 22 cm, die…
Anordnung von Möblierungselementen Die Haltestellenmöblierung darf die Manövrierfläche für den Einstieg ins Fahrzeug nicht einschränken. Auf Rampen dürfen keine Möblierungen und Informationsträger aufgestellt werden. Möblierungselemente müssen kontrastreich gestaltet sein. Der Umriss von Möblierungselementen muss zwischen 0.30 m und 1.00 m…
Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» hält ergänzend zu den Vorgaben der VAböV und der AB-EBV folgende Grundsätze für die Ausführung von strassengebundenen Haltestellen fest. Ziel ist, dass der öffentliche Verkehr für Menschen mit Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen autonom…