Das Merkblatt 115 erläutert den Ausstattungsstandard und die Einsatzkriterien taktiler und akustischer Signale an Fussgänger-Lichtsignalanlagen

An Lichtsignalanlagen sind Zusatzeinrichtungen notwendig damit sehbehinderte und blinde Personen die Ampelphasen erkennen und die Strasse sicher überqueren können. Eine einheitliche Ausführung der Signale in der ganzen Schweiz ist dabei unabdingbar damit Fehlinterpretationen vermieden werden. Abweichungen von dem geltenden Standard würden Menschen mit Sehbehinderung gefährden.

Das Merkblatt 115 erläutert die Anforderungen an taktile und akustische Signale und taktil-visuelle Markierungen an Fussgänger-Lichtsignalanlagen aus Sicht der Nutzenden. Es unterstützt Menschen mit Sehbehinderung, deren Interessenvertretungen und die Zuständigen in den Kantonen und Gemeinden bei der korrekten Umsetzung der Signale nach der geltenden Norm. 

Das Merkblatt ergänzt damit die VSS Norm 40 836-1 «Fussgängerlichtsignale; Taktile und akustische Zusatzeinrichtungen» welche die Anforderungen an Taktilität und akustische Qualität der Signale, sowie an die Signalgeber und deren Montage regelt, und Einsatzkriterien für akustischer Signale definiert.

 

Stand 23.12.2021