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Richtlinien «Strassen – Wege – Plätze» 2024

Die 2003 von der Schweizer Fachstelle als erster umfassender Anforderungskatalog für den öffentlichen Raum publizierten Richtlinien sind im Januar 2024 in einer zweiten, überarbeiteten Auflage neu erschienen. Sie wurden an den aktuellen Stand des Wissens und die geltenden Normen angepasst.

Artikel «Ohne Sehen zu können, sicher über die Strasse» (2015)

„Fussgängerstreifen sind nach Möglichkeit auf gerader Strecke und rechtwinklig zur Fahrbahn anzuordnen, verlangt die neue VSS-Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum». Was heisst «nach Möglichkeit» und was ist zu tun, wenn dies nicht  möglich ist? Diese Frage wurde in einer Gesprächsrunde diskutiert und die

Artikel «Der Rollator erobert die Schweiz» (2010)

„Der Rollator hat sich im Strassenbild durchgesetzt. Immer mehr vor allem ältere Menschen verlassen sich auf die Gehhilfe und gewinnen dadurch neue Freiheiten. Damit diese Freiheiten möglichst uneingeschränkt genutzt werden können, sind die Benutzerinnen und Benutzer auf eine hindernisfreie Umwelt angewiesen.“   Der Artikel aus

Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen

Gemäss der Bundesverordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen ist die Anordnung von Fussgängerstreifen in diesen Zonen unzulässig. In Tempo-30-Zonen dürfen diese jedoch angebracht werden, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, namentlich bei Schulen und Heimen. Die Ausnahmeregelung, welche

Merkblatt 117 «Trottoirüberfahrten»

Das Merkblatt 17, Stand 2010 ist ein Entwurf für ein Merkblatt, welches die Anforderungen an Trottoirüberfahrten aus der Sicht von Menschen mit Behinderung darlegt. Es diente als Basis für die Interessenvertretung bei der Entwicklung der VSS Normen SNR 640 242

Einführung zur Norm «Hindernisfreier Verkehrsraum»

Im Dezember 2014 hat der VSS nach einer mehrjährigen Erarbeitungsphase die Norm SN 640 75 «Hindernisfreier Verkehrsraum» publiziert. Sie legt fest, welche Grundsätze und Mindestanforderungen bei der Planung, dem Bau und dem Unterhalt von hindernisfreien Verkehrsanlagen einzuhalten sind. Die neue Norm

Merkblatt 115 «Fussgänger-Lichtsignalanlagen»

An Lichtsignalanlagen sind Zusatzeinrichtungen notwendig damit sehbehinderte und blinde Personen die Ampelphasen erkennen und die Strasse sicher überqueren können. Eine einheitliche Ausführung der Signale in der ganzen Schweiz ist dabei unabdingbar damit Fehlinterpretationen vermieden werden. Abweichungen von dem geltenden Standard würden

Richtlinien «Strassen – Wege – Plätze»; 2003

Die 2003 von der Schweizer Fachstelle publizierten Richtlinien bieten als Vorläufer der Norm Hindernisfreier Verkehrsraum eine Übersicht über die Anforderungen an die hindernisfreie Konzeption und Gestaltung von Strassen, Wegen und Plätzen. Per Ende 2014 ist die VSS Norm SN 640

Forschungsbericht «Hindernisfreier Verkehrsaum»

Mit der Forschungsarbeit VSS 2008/201 «Hindernisfreier Verkehrsraum – Anforderungen aus der Sicht von Menschen mit Behinderung» 2010, hat das Ingenieurbüro Pestalozzi & Stäheli, Basel in Zusammenarbeit mit unserer Fachstelle, und im Auftrag des Bundesamts für Strassen ASTRA, die Grundlagen für

SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum»

Der Verkehrsraum als öffentlicher Raum fällt in den Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes BehiG. Die VSS Norm 640 075 «Fussgängerverkehr; Hindernisfreier Verkehrsraum»; Dezember 2014, regelt die Ausführung und Umsetzung des hindernisfreien Bauens im öffentlichen Raum. Sie gilt für alle Verkehrsanlagen auf denen

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