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Merkblatt 121 «Relief- und Brailleschriften»

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» legt fest, dass Informationen im öffentlichen Verkehrsraum zusätzlich zur visuellen Beschriftung auch taktil erfassbar ausgeführt oder akustische vermittelt werden müssen. Diese Anforderung gilt beispielsweise für Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr: Bezeichnungen an

Richtlinien «Hörbehindertengerechtes Bauen»

In der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» sind Mindestanforderungen für Höranlagen unter der Ziff. 7.8 und im Anhang F festgelegt. Die 2014 von der Schweizer Fachstelle publizierten Richtlinien «Hörbehindertengerechtes Bauen» erläutern die normativen Anforderungen und geben einen Überblick über weitere Aspekte, welche für hörbehindertengerechte

Merkblatt 050 «Bedienelemente und Automaten»

Hauptprobleme bei Automaten sind neben Stufen, engen Zugängen oder schlechter Lesbarkeit vor allem zu hoch angeordnete Bedienelemente. Dieses Merkblatt ist eine Grundlage für die Auswahl, Anordnung und Einrichtung von Bedienelementen und Automaten und stellt eine die Norm SIA 500 «Hindernisfreie

Merkblatt 031 «Fenstertürschwellen»

Als Wohnräume im Freien sind Balkone und Terrassen für den Aufenthalt an der frischen Luft von besonderem Wert für Menschen mit Behinderung oder im Alter. Darum müssen sie mit dem Rollstuhl oder Rollator zugänglich sein. Neben einer genügenden Türbreite ist

Merkblatt 010 «Sanitäranlagen»

Barrieren in Sanitäranlagen, und dort besonders bei Klosett, haben einschneidende Beschränkung der Mobilität und Selbständigkeit Behinderter zur Folge. Erläuterungen und Grundsätze des Merkblatts 1/85 «Behindertengerechte Sanitäranlagen» haben weiterhin Gültigkeit. Einzelne masslichen Detailangaben haben sich zwischenzeitlich verändert und sind unserer Webseite zu

Raumakustik

Die Raumakustik befasst sich mit der Schallausbreitung innerhalb von Räumen. Kriterien für die Qualität der Raumakustik sind Nachhallzeit, Schallreflexionen und die Versorgung mit Direktschall. Auch von Bedeutung ist der Störschall, welcher von der Schallübertragung von ausserhalb des Gebäudes nach innen sowie zwischen

Duschen in öffentlich zugänglichen Bauten

Für Duschräume regelt die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» die minimalen Anforderungen an Raumdimensionen, Platzierung der Apparate, Einrichtungen und Ausstattung. Das Merkblatt 011 «Duschräume mit WC» zeigt typische Lösungen mit Varianten von Grundrissen und Ausstattung. Im anpassbaren Wohnungsbau gelten andere

Planung rollstuhlgerechter Toiletten

Die Anforderungen an rollstuhlgerechte Toiletten in öffentlich zugänglichen Bauten werden in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» unter der Ziff. 7.2 sowie im Anhang E.1 festgelegt. Rollstuhlgerechte Toiletten gelten als spezifische Einrichtungen des Typ A, welche vorwiegend oder ausschliesslich von Personen mit Behinderung benutzt werden

Spezifische Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Unter dem Begriff «spezifische Einrichtung» werden spezielle Räume und Vorkehrungen verstanden, die für Personen mit Behinderung erforderlich sind, um bauliche Benachteiligungen zu kompensieren. Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» beschreibt zwei Typen (Ziff. 1.2): Als Typ A werden Einrichtungen und Räume bezeichnet,

Visueller Kontrast

Gute Kontraste ermöglichen es ein reduziertes Sehpotenzial optimal einzusetzen. Sie tragen damit zur Wahrnehmung von Informationen bei. Wo das schnelle Erfassen von baulichen Elementen, Markierungen und Signalisationen erforderlich ist, erhöhen gute visuelle Kontraste die Sicherheit massgeblich. Die Mindestanforderungen an Kontraste

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