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Sauna hindernisfrei

Bei jeder Sauna, ob gross oder klein, sind unnötige Barrieren wegzulassen um so ein Minimum an Behindertengerechtigkeit zu realisieren. Die verlinkten Dokumente geben einen Einblick in die Ansprüche zur Planung einer Sauna, auch wenn diese nicht mehr ganz druckfrisch sind.

Ausstattung rollstuhlgerechter Toiletten

Die Anforderungen an rollstuhlgerechte Toiletten in öffentlich zugänglichen Bauten werden in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» unter der Ziff. 7.2 sowie im Anhang E.1 festgelegt. Rollstuhlgerechte Toiletten gelten als spezifische Einrichtungen des Typ A, welche vorwiegend oder ausschliesslich von Personen mit Behinderung benutzt werden

Artikel «Die 11 häufigsten Fragen zum WC» (1999)

Die Artikel-Serie, zusammengefasst im Info Spezial, Ausgabe Dezember 1998 gibt Antworten auf die Häufigsten Fragen zur rollstuhlgerechten WC-Räumen und Anlagen: Grundrisse Unterschiede nach Gebäudekategorien Tür Lavabo WC-Schüssel Sitzhöhe Haltegriffe Spiegel Wickeltisch Notrufanlagen Urinale   Die Sonderausgabe des Bulletins vom Mai

Merkblatt 021 «Aufzüge mit Zielwahlsteuerung»

Zielwahlsteuerungen sind nicht selbsterklärend und stellen Menschen mit Behinderung vor grosse Herausforderungen. In öffentlich zugänglichen Bauten sind sie daher nicht geeignet. Um die Benachteiligung für Menschen mit Behinderung bei Zielwahlsteuerungen zu reduzieren, sind mehrere Massnahmen erforderlich. Die Anforderungen werden im

Alarmierung und Evakuierung

Die Schweizerischen Brandschutz-Vorschiften des VKF enthalten nur sehr rudimentäre Vorgaben zur Alarmierung und Evakuierung für Menschen mit Behinderungen. Für die Planung von Bauten und Anlagen finden sich einige grundsätzliche Anforderungen im Kapitel 8 der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten». VKF Brandschutz-Vorschriften und BehiG Die Brandschutz-Norm der

Hebebühnen in öffentlich zugänglichen Bauten

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» regelt in Kapitel 3, Ziffer 3.8 in welcher Situation Hebebühnen zulässig sind und welche Anforderungen sie erfüllen müssen. Diese technischen Hilfsmittel gelten als spezifische Einrichtungen des Typs B. Ihr Einsatz ist bedingt zulässig als Ersatz oder Behelf bei

Schalteranlagen, Empfangstheken und Terminals

Spezifosche Schalteranlagen und Terminalanlagen für die Nutzung durch Menschen mit Behinderung zählen gemäss Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» zu den spezifischen Einrichtungen Typ A. Empfangs- und Bartheken in Hotels, Restaurants und Bars müssen singemäss auch die Benutzung im Sitzen gewähleisten.

Kosten bei Umbauten in öffentlich zugänglichen Bauten

Menschen mit einer Behinderung können nicht warten, bis sich der Gebäudebestand der Schweiz rundum erneuert und damit hindernisfrei wird. Es ist nötig, dass Barrieren und Hindernisse auch in bestehenden Gebäuden beseitigt werden – sprich: dass möglichst viele Gebäude behindertengerecht angepasst

Gästezimmer Typ I

Um die sehr unterschiedlichen Kundenbedürfnisse zu erfüllen, muss das Angebot an Gästezimmern für möglichst viele Gäste zugänglich und benutzbar sein. Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» regelt im Anhang A.7 die Anforderungen an Unterkünfte, das heisst an Empfangsbereiche, Gästezimmer, Mehrbetträume, Schlafsäle und Stellplätze in Campinganlagen. Hotels,

Gästezimmer Typ II

Um die sehr unterschiedlichen Kundenbedürfnisse zu erfüllen, muss das Angebot an Gästezimmern für möglichst viele Gäste zugänglich und benutzbar sein. Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» regelt im Anhang A.7 die Anforderungen an Unterkünfte, das heisst an Empfangsbereiche, Gästezimmer, Mehrbetträume, Schlafsäle und Stellplätze

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