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Schutzinseln

Schutzinseln erleichtern Menschen mit Wahrnehmungsbeeinträchtigungen eine Lücke im Verkehr zu erkennen. Sie können sich bei jeder Teilquerung auf die jeweilige Fahrspur konzentrieren. Schutzinseln verkürzen die Querungsdistanz, reduzieren damit den Zeitdruck und erhöhen die Sicherheit für Menschen mit Gehbehinderung. Fussgängerstreifen sind daher

Flächige Querung

Flächiges Queren bedeutet, dass Fussgängerinnen und Fussgänger auf einem bestimmten Streckenabschnitt dort die Fahrbahn queren können, wo es für sie naheliegend ist. Sie sind nicht angehalten dazu bestimmte punktuelle Querungsstellen, z.B. Fussgängerstreifen, aufzusuchen. Dabei kann durch eine entsprechende Signalisation der

Knoten mit Kreisverkehr

Knoten mit Kreisverkehr sind für Menschen mit Behinderung, aufgrund der durch die Geometrie der Anlagen bedingten Umwege und der Erschwernisse bei der Orientierung, problematisch und benachteiligend. Grundsätzlich sind daher vortrittsberechtigte Querungen mit Fussgängerstreifen notwendig. Für Personen mit Sehbehinderung sind die

Punktuelle Querung

Punktuelle Querungen werden eingesetzt, wo Fussgängerinnen und Fussgänger aufgrund direkter Wegbeziehungen queren wollen. Sie werden auch eingesetzt, wo aus Sicherheitsgründen, z.B. aufgrund eines hohen Verkehrsaufkommens oder ungenügender Sichtweiten, Fussgängerinnen und Fussgänger gelenkt werden sollen, so dass sie an einer bestimmten,

Trennelemente bei Veloverkehr

Bei allen Übergängen zwischen einer Fahrbahn und einer gemeinsamen Fläche für den Fuss- und Veloverkehr, sowie bei Trottoirüberfahrten, wo der Veloverkehr den Fussgängerbereich quert, muss die Abgrenzung mittels Trennelementen sorgfältig geplant und ausgeführt werden, um die Sicherheit aller Nutzergruppen zu

Punktuelle Auffahrtsrampen

Breite punktuelle Auffahrtsrampen können gemäss der Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» an Querungen mit niedrigen vertikalen Randabschlüssen (Absätze mit 30 mm Höhe) eingesetzt werden, um die Befahrbarkeit für Rollatoren und Rollstühle zu erleichtern (Anh. Ziffer 7.1.2). Befragungen im Rahmen

Trennelemente an Querungen

Für die Orientierung und Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderung ist zwischen Fussgängerbereich und Fahrbahn ein Absatz erforderlich. Damit dieser an Querungen für andere Nutzergruppen, insbesondere für Menschen mit Rollator, Hand- und Elektrorollstuhl nicht zum Hindernis wird, ist eine detailgetreue Ausführung

Trennelemente

Trennelemente haben als Abgrenzung zwischen Fussgängerbereich und Fahrbahn eine wichtige Funktion für die Sicherheit. Sie erfüllen immer auch eine Führungsfunktion für Menschen mit Sehbehinderung. Die Regelungen nach der Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» werden nachfolgend dargelegt und kommentiert. Weitere

Abgrenzung zwischen Fuss- und Veloverkehr

Die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Personen, die zu Fuss unterwegs sind und Velofahrenden kann bis ca. 40 km/h betragen. Hohe Fahrgeschwindigkeiten sind aufgrund der stetig wachsenden Anzahl Elektrovelos immer häufiger, wodurch das Gefahrenpotenzial für Fussgängerinnen und Fussgänger weiter steigt. Auf gemeinsamen Verkehrsflächen

Abgrenzung von Fussgängerbereichen

Damit Fussgängerinnen und Fussgängern mit einer Behinderung sich in ihrem eigenen Tempo fortbewegen können oder stehen bleiben können, um sich auszuruhen oder mit jemandem zu unterhalten, benötigen sie reservierte Flächen, auf denen sie vor Konflikten mit Fahrzeugen geschützt sind. Eine

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