Kreiselanlage
An Verkehrskreiseln sind Fussgängerstreifen und besondere Massnahmen zur Wegführung erforderlich, um das Queren für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen.

Knoten mit Kreisverkehr sind für Menschen mit Behinderung, aufgrund der durch die Geometrie der Anlagen bedingten Umwege und der Erschwernisse bei der Orientierung, problematisch und benachteiligend. Grundsätzlich sind daher vortrittsberechtigte Querungen mit Fussgängerstreifen notwendig.

Für Personen mit Sehbehinderung sind die Verkehrsgeräusche an Kreiseln nur sehr schwer interpretierbar, um Lücken im Verkehrsfluss zu erkennen. Ob ein Fahrzeug im Kreisverkehr weiterfährt oder ob es die Ausfahrt wählt lässt sich kaum erkennen. Der Vortritt am Fussgängerstreifen hat daher eine besondere Bedeutung, was auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und jüngere Kinder zutrifft. Zweispurige Kreisel-Zufahrten erschweren das Erkennen des Verkehrsgeschehens zusätzlich und sind zu vermeiden.

Die Verkehrsgeräusche der kreisenden Fahrzeuge erschweren zudem das Einhalten der Gehrichtung während dem Queren. Sie können nicht als akustische Führung genutzt werden, sondern lenken gar zusätzlich von der Gehrichtung ab.

Anforderungen an Knoten mit Kreisverkehr

  • Das unbeabsichtigte Betreten der Kreisfahrbahn ist mit hohen Randabschlüssen, Absperrelementen, Geländern oder Grünflächen zu verhindern (Anh. Ziff. 8.1.6).
  • Die Querung ist nach Möglichkeit mit Schutzinseln zu unterteilen (Anh. Ziff. 8.1.6), was bei den Abmessungen von Knoten mit Kreisverkehr in der Regel möglich ist.
  • Schutzinseln und Fahrbahnrand sind so zu konzipieren, dass die Rechtwinkligkeit der Fussgängerstreifen gegeben ist.
  • Das Auffinden der Fussgängerstreifen ist zu gewährleisten (Anh. Ziff. 8.1.6).

Auffinden der Fussgängerstreifen

Zur Wegführung und Lokalisierung der Fussgängerstreifen können folgende Elemente eingesetzt werden:

  • Randbegrenzungen der Fusswege die an die Querungsstelle führen, z.B. Grünflächen mit Einfassung, Stellplatten,…
  • Absperrelemente entlang der Kreisfahrbahn die bis an die Querungsstelle führen
  • Hohe Randabschlüsse (vorzugsweise ≥ 0.10 m) entlang des Kreiselbereichs kombiniert mit einer deutlich spürbaren Absenkung des Trottoirs an der Querungsstelle.
  • Reichen die baulichen Elemente nicht aus um die Führung zur Querungsstelle sicher zu stellen, sind taktil-visuelle Markierungen erforderlich.

Wegfuehrung_Kreisel

 

Stand 12.2023