loader

Forschungsbericht «Hindernisfreier Verkehrsaum»

Mit der Forschungsarbeit VSS 2008/201 «Hindernisfreier Verkehrsraum – Anforderungen aus der Sicht von Menschen mit Behinderung» 2010, hat das Ingenieurbüro Pestalozzi & Stäheli, Basel in Zusammenarbeit mit unserer Fachstelle, und im Auftrag des Bundesamts für Strassen ASTRA, die Grundlagen für

Trennelemente bei Veloverkehr

Bei allen Übergängen zwischen einer Fahrbahn und einer gemeinsamen Fläche für den Fuss- und Veloverkehr, sowie bei Trottoirüberfahrten, wo der Veloverkehr den Fussgängerbereich quert, muss die Abgrenzung mittels Trennelementen sorgfältig geplant und ausgeführt werden, um die Sicherheit aller Nutzergruppen zu

Punktuelle Auffahrtsrampen

Breite punktuelle Auffahrtsrampen können gemäss der Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» an Querungen mit niedrigen vertikalen Randabschlüssen (Absätze mit 30 mm Höhe) eingesetzt werden, um die Befahrbarkeit für Rollatoren und Rollstühle zu erleichtern (Anh. Ziffer 7.1.2). Befragungen im Rahmen

Trennelemente an Querungen

Für die Orientierung und Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderung ist zwischen Fussgängerbereich und Fahrbahn ein Absatz erforderlich. Damit dieser an Querungen für andere Nutzergruppen, insbesondere für Menschen mit Rollator, Hand- und Elektrorollstuhl nicht zum Hindernis wird, ist eine detailgetreue Ausführung

Trennelemente

Trennelemente haben als Abgrenzung zwischen Fussgängerbereich und Fahrbahn eine wichtige Funktion für die Sicherheit. Sie erfüllen immer auch eine Führungsfunktion für Menschen mit Sehbehinderung. Die Regelungen nach der Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» werden nachfolgend dargelegt und kommentiert. Weitere

Höhenüberwindung

Die Überwindung von Höhendifferenzen ist nach Möglichkeit mit geneigten Wegen und Rampen zu gewährleisten (SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum», Ziff. 17). Diese sind für die Höhenüberwindungen im Verkehrsraum am besten geeignet, da sie im Gegensatz zu Aufzügen unabhängig von der

Abgrenzung zwischen Fuss- und Veloverkehr

Die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Personen, die zu Fuss unterwegs sind und Velofahrenden kann bis ca. 40 km/h betragen. Hohe Fahrgeschwindigkeiten sind aufgrund der stetig wachsenden Anzahl Elektrovelos immer häufiger, wodurch das Gefahrenpotenzial für Fussgängerinnen und Fussgänger weiter steigt. Auf gemeinsamen Verkehrsflächen

Längsneigung von Wegen und Rampen

Die Überwindung von Höhendifferenzen ist nach Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» nach Möglichkeit mit geneigten Wegen und Rampen zu gewährleisten (Ziff. 17). Die Längsneigung bestimmt den Kraftaufwand der erforderlich ist, um mit einem Hilfsmittel, z.B. mit Handrollstuhl oder Rollator,

Quergefälle

Ein hohes Quergefälle auf Trottoirs und Gehflächen stellt für Personen, die einen Rollator nutzen eines der am schwierigsten zu bewältigenden Hindernisse im Verkehrsraum dar, wie die Fachstelle im Rahmen der Studie zur Evaluation niedriger Randabschlüsse feststellen konnte. Da eine gehbehinderte

Lichte Höhe von Gehflächen

Die lichte Höhe richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben der VSS Normen und berücksichtigt die Höhe von Unterhaltsfahrzeugen oder Mindesthöhen für Unterführungen. Da Hindernisse auf Kopfhöhe für Menschen mit Sehbehinderung sehr gefährlich sind, schreibt die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier

escort eskişehir escort samsun escort gebze escort sakarya escort edirne