Randabschlüsse mit 3 cm hohen Absätzen sind mit der richtigen Technik auch mit Rollator befahrbar, wie eine Untersuchung der Fachstelle zeigt.

S1_EvaluationRollatorRandsteine müssen für Menschen mit Sehbehinderung ertastbar sein und dort, wo Fussgänger die Fahrbahn queren gleichzeitig die Befahrbarkeit mit Rollstuhl und Rollator gewährleisten. Seit 1988 ist dazu ein vertikaler Absatz von 3 cm Höhe als Kompromiss in den Normen aufgeführt. Als alternative Lösung zum 3 cm hohen Absatz hat die Schweizer Fachstelle 2003 einen schrägen Randstein mit 4 cm Höhe und 13 bis 16 cm Breite entwickelt und eingeführt.

Im Hinblick auf die VSS Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» wurden im Jahr 2013 die beiden niedrigen Randabschluss-Varianten auch aus Sicht von Personen mit Rollator evaluiert. Die Ergebnisse dieser Evaluation sind im Testbericht dargestellt.